Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber sollte man heutzutage nicht ohne geeigneten Rechtsbeistand führen - zu kompliziert ist das deutsche Arbeitsrecht, als dass Sie als scheidender Arbeitsnehmer hier den Überblick behalten könnten. Arbeitnehmer - aber auch leitende Angestellte oder Geschäftsführer - können heute bei einer erhaltenen Kündigung mit den geeigneten Verhandlungsstrategien hohe Abfindungsvergleiche oder Abfindungsvereinbarungen im Rahmen der Abfindungsverhandlungen erzielen, wenn Sie entsprechend gut durch einen Rechtsanwalt beraten werden.
Entsprechend lohnt sich auch für den Arbeitgeber eine gute anwaltliche Beratung bei Abfindungsverhandlungen. Häufig erschließen sich die Kosten und Aufwände einer nicht durchgesetzten Kündigung nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit - und diese sind es ja, die die Höhe einer Abfindungszahlung bestimmen. Neben dieser beratenden Tätigkeit sind es vor allem die organisatorischen Tätigkeiten (Erstellung und Prüfung von Dokumenten) sowie die zeitliche und psychische Entlastung bei den Verhandlungen, die den Einsatz eines versierten Rechtsanwaltes sinnvoll machen.
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Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Abfindungsverhandlungen in München / Neuhausen kann ich Ihnen zunächst in einer ausführlichen und eingehenden Erstberatung eine solide Einschätzung über die Möglichkeiten bei anstehenden Abfindungsverhandlungen erörtern. Geprüft wird, inwieweit die Möglichkeit einer Abfindung besteht, wie man die Höhe der Abfindung maximieren kann sowie daraus resultierende Fragen zur Steuerrelevanz von erhaltenen Abfindungen. Eine Kündigung ist im ersten Moment sicher immer ein großer Schock und Einschnitt im Berufsleben, aber gerade im deutschen Arbeitsrecht gibt es viele Mittel und Wege sich mit dem Arbeitgeber auch außergerichtlich durch Abfindungsverhandlungen einigen zu können.
Eine Abfindung definiert sich als eine einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie soll als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, bzw. auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers eine Abfindung zu zahlen. Damit man Anspruch auf eine Abfindung hat, muss dies irgendwo geregelt sein. Diese Regelungen finden sich üblicherweise in Tarifverträgen, Sozialplänen, Geschäftsführervereinbarungen oder individuell ausgehandelten Arbeitsverträgen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit eine Abfindung anzubieten, um mit dem Arbeitnehmer eine Nicht-Inanspruchnahme des Kündigungsschutzes zu vereinbaren.
Indirekt. Arbeitgeber lassen sich durch eine Klage oder eine angedrohte Klage häufig auf freiwillige Abfindungszahlungen ein, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen. Ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann sie hier beraten.
Egal ob er für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer tätig ist, kann ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste bei Abfindungsverhandlungen leisten. Es geht ja nicht nur darum eine für die jeweilige Seite "gute" Abfindungszahlung zu verhandeln, sondern auch um die gesamte rechtliche Beurteilung eines Falles, die ggfs. notwendige gerichtliche Vetretung, aber auch um die Gestaltung und Prüfung aller damit verbundenen Dokumente. Letztlich auch nicht zu unterschätzen ist die psychische Entlastung durch die anwaltliche Vertretung, denn häufig geht Abfindungsverhandlungen ja auch ein perönliches Zerwürfnis zwischen den Parteien vorraus.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
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