Ihre Marke gehört zu Ihren wichtigsten Aktiva - und wir können Ihnen helfen diese Investition langfristig abzusichern. Ausführliche Rechtsberatung zu allen Themen rund um das Markenrecht und den Markenschutz bieten wir unseren Mandanten in München und deutschlandweit. Als erfahrener Rechtsanwalt im Medienrecht kann ich Sie umfassend bei allen notwendigen oder sinnvollen Schritten rund um Ihre Unternehmung und Ihre Marken begleiten. Für langfristigen und gemeinsamen Erfolg.
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Fast jedes Unternehmen startet mit einer Idee - für ein Produkt, für eine Dienstleistung, für einen Service. Fast automatisch geht mit dieser Idee auch der Gedanke an eine Marke einher. Schließlich sind wir heutzutage fast ausschließlich nur noch Marken gewohnt. Selbst die günstigsten und einfachsten Produkte aus Fernost spielen uns heute immer eine "Marke" vor, auch wenn es nur gekaufte Namen oder Auftragsproduktionen sind. Die Marke steht automatisch für eine gewisse Qualität hinter dem Produkt. Sie vermittelt den Eindruck, dass man etwas eigenständiges erwirbt und dass man im Falle von Fragen oder Problemen auch einen entsprechenden Ansprechpartner hinter seinem gekauften Produkt findet. Marken kann man seinen Freunden empfehlen und mit Marken kann man Werbung betreiben.
Naheliegend also, dass dieser psychologische Effekt heutzutage nahezu ausnahmslos Anwendung findet. Wer eine neue Unternehmung gründet, hat auch schnell Namen für Firma und Produkte im Kopf - oder lässt sie sich teuer von Agenturen ersinnen und ausarbeiten. Dennoch machen immer noch nicht alle auch den nächsten logischen Schritt, nämlich sich diese Investition - und sei es nur die eigene geistige Leistung - auch entsprechend schützen zu lassen. Gerade am Anfang einer geschäftlichen Unternehmung sollte man ja immer mit "dem Schlimmsten" rechnen - mit dem eigenen Erfolg. Ist der Erfolg erst da, finden sich Nachahmer ganz von selbst. Und plötzlich merkt man dann, dass man ohne entsprechende rechtliche Vorbereitung sich kaum wehren kann.
Wie der Name schon nahelegt, regelt das Markenrecht alle Belange rund um den Markenschutz. Zu schützen sind nur Marken, die auch entsprechend in die dafür vorgesehenen Register eingetragen wurden, in Deutschland etwa in das Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Hat man seine Marken entsprechend sorgfältig registriert und bestehen keine offenen Einsprüche dagegen, so gibt einem das Markenrecht sehr starke rechtliche Werkzeuge in die Hand, um die eigenen Produkte und Dienstleistungen gegen unberechtigte Nutzung zu schützen.
Am bekanntesten und am bedeutendsten sind natürlich auch heute noch die Wortmarken (Name, Slogans) und Bildmarken (Logos), sowie deren Kombination als Wort-Bild-Marke. Eher selten kommen dann noch andere Varianten hinzu, etwa Hörmarken (Jingles) oder Farbmarken (z.B. Telekom-Magenta, Nivea-Blau, Milka-Lila).
Der Schutz von Wortmarken hat den Vorteil einer einfachen Recherche. Selbst oberflächliche Suchen können in der Regel verhindern, dass man mit seiner geplanten Wortmarke bestehende Rechte verletzt. Bei Bildmarken wie Logos ist das natürlich schon viel aufwändiger. Schließlich ist in vielen Branchen der verwendbare Symbolvorrat auch stark begrenzt und selten hat man wirklich als Erster eine Idee. Der Schutz von Bildmarken sollte daher sehr genau geplant werden und eigentlich auch grundsätzlich mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen. Das gilt umso mehr für selbstentworfene Ideen - Agenturen arbeiten in der Regel schon rechtlich vor, wenn es um neue Corporate Identities geht.
Auf Markenschutz ohne markenrechtliche Eintragungen sollte man sich hingegen heutzutage nicht mehr verlassen. Zwar gibt es die juristischen Konzepte einer Verkehrsgeltung oder notorischen Bekanntheit auch heute noch, aber sie sind in der Praxis nur schwer zu belegen und somit durchsetzbar.
Die reinen Kosten und Preise für einen Markenschutz bewegen sich national im dreistelligen Bereich, sind aber natürlich davon abhängig, wieviele Klassen man einschließt. Ebenso sind Gebühren für die Verlängerung des Markenschutzes fällig, sobald dieser ausläuft. Internationaler Schutz hingegen ist nicht nur aufwändiger sondern auch deutlich teurer.
Kosten für einen Rechtsanwalt für Markenschutz und Markenrecht sind natürlich rein vom gestellten Aufwand abhängig, also beispielsweise dem Recherche- und Beratungsaufwand. Mit dem investierten Aufwand steigt aber natürlich auch die Sicherheit hinter dem Markenschutz und erspart einem eventuelle Probleme mit anderen Rechteinhabern.
In der Praxis sind es fast immer Wort- und Bildmarken (oder Wort-Bild-Marken) für die eine Schutz angestrengt wird. Aber auch Hörmarken oder Farbmarken können registriert werden.
Nationaler Markenschutz kostet in der Regel im dreistelligen Euro-Bereich. Anwaltskosten sind nicht zwingend, aber machen Anmeldungen schneller und sicherer.
Ihre Marken sind Ihr Aushängeschild und einer der wichtigsten Firmenwerte. Nur mit Markenschutz kann man sich effktiv gegen Nachahmung oder Missbrauch zur Wehr setzen.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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