Im Domainrecht geht es um sehr spezifische Themen rund um die rechtliche Behandlung von Internetdomains. Zumeist handelt es sich dabei um urheberrechtliche Probleme, die sich aus den verwendeten Domainnamen ergeben und vor allem in Deutschland schnell Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nach sich ziehen. Der Registrant einer Internetdomain hat sehr große Sorgfalt walten zu lassen, wenn es um die Abklärung möglicher rechtlicher Probleme geht. Bekannte Markennamen sind dabei ein Tabu, aber schon rechtliche Grauzonen wie Falschschreiber-Domains oder ähnliche klingende Namen können Probleme nach sich ziehen.
Sie wollen eine Domain registrieren und dabei rechtlich auf Nummer sicher gehen? Sie sind Domaininhaber und wurden von einem vermeintlichen Rechteinhaber abgemahnt und zur Herausgabe einer Domain aufgefordert? Man hat Ihnen eine markenrechtlich geschützte Domain per Domain-Grabbing vor der Nase weggeschnappt? In diesen Fällen kann ich Ihnen im Domainrecht weiterhelfen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Domainrecht in München helfe ich sowohl Rechtinhabern bei der Durchsetzung ihrer Rechte, sowie auch abgemahnten Personen bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
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Wie schon erwähnt ist die bewusste oder auch unbewusste Verwendung von Markennamen in Domains nicht erlaubt und wird heute von Gerichten hart geahndet. Aber häufig ist es nicht so offensichtlich - auch Städtenamen oder Namen von Prominenten dürfen nicht einfach so verwendet werden. Noch schlimmer ist es, wenn man beim sogenannten Domain-Grabbing sogar mit Vorsatz Markendomains registriert, um sie dann dem Markeninhaber zu verkaufen. Hier befinden wir uns sogar schnell im Rahmen einer Nötigung.
Domainwahl und -registrierung: Ein Anwalt kann Unternehmen und Privatpersonen bereits bei der Auswahl einer Domain beraten, um mögliche Rechtsverletzungen zu vermeiden. Dabei prüft er, ob eine Domain marken- oder namensrechtliche Konflikte hervorrufen könnte und hilft bei der Wahl einer rechtlich unbedenklichen Domain.
Markenrechtliche und namensrechtliche Prüfung: Vor der Registrierung kann ein Anwalt prüfen, ob die gewünschte Domain gegen bestehende Marken oder Namensrechte Dritter verstößt. Wenn die Domain ähnlich zu einer eingetragenen Marke ist oder einen geschützten Namen enthält, könnte der Rechteinhaber Ansprüche geltend machen. Der Anwalt hilft, solche Konflikte zu vermeiden und schlägt gegebenenfalls alternative Domainnamen vor.
Internationale Domains: Im globalen Internet können Domainprobleme international auftreten, z.B. wenn eine ausländische Domain gegen das Markenrecht eines Unternehmens verstößt. Ein Anwalt mit Erfahrung im Domainrecht kann die länderspezifischen Regelungen im Blick behalten und auch international Maßnahmen ergreifen oder durch internationale Schiedsgerichte (z.B. WIPO-Verfahren) gegen die Domain vorgehen.
Verteidigung von Domainrechten: Wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Domain besitzt und Dritte versuchen, Ansprüche darauf geltend zu machen, kann ein Anwalt helfen, diese Domain zu verteidigen. Gerade bei Domains, die für das Unternehmen wichtig sind (Namensdomains, Keyworddomains, Domains mit langer und guter Reputation,...), ist eine professionelle Verteidigung essenziell, um das Geschäftsmodell nicht zu gefährden.
Durchsetzung von Ansprüchen: Falls jemand eine Domain nutzt, die gegen die Marken- oder Namensrechte des Mandanten verstößt, kann ein Anwalt Ansprüche geltend machen. Das kann über eine Abmahnung oder durch ein Schiedsgerichtsverfahren wie das UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) geschehen. Alternativ kann der Rechtsanwalt auch gerichtlich gegen die rechtsverletzende Domain vorgehen.
Vertretung in Schiedsverfahren: Viele Domainstreitigkeiten werden durch Schiedsgerichte entschieden, wie das UDRP-Verfahren bei ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) oder das DISPUTE-Verfahren bei der DENIC für .de-Domains. Ein Anwalt kann den Mandanten in solchen Verfahren vertreten und alle notwendigen Schritte einleiten, um die Rechte des Mandanten an der Domain zu sichern.
„Cybersquatting“ und „Typosquatting“: Bei Cybersquatting registrieren Dritte Domainnamen, die mit bekannten Marken oder Namen identisch oder ähnlich sind, um damit Gewinne zu erzielen oder die Domain gewinnbringend zu verkaufen. Ein Anwalt kann helfen, solche Praktiken abzuwehren und den Anspruch auf die Domain durchzusetzen. Beim Typosquatting geht es um Domains, die durch Tippfehler bekannten Seiten ähneln (z.B. „gooogle.com“ statt „google.com“). Auch hier kann ein Anwalt rechtliche Schritte einleiten.
Domainsperrungen und Beschlagnahmungen: In bestimmten Fällen kann eine Domain von Behörden gesperrt oder beschlagnahmt werden. Der Rechtsanwalt kann gegen solche Maßnahmen vorgehen und gegebenenfalls erreichen, dass die Sperrung aufgehoben wird.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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