Abschlagszahlungen finden wir heute vor allem im Mietrecht - als Vorauskasse für erwartete Betriebskosten wie Hausmeister, Reinigung, Strom, Müll, Gartenpflege,
Winterdienst
und vieles mehr. Nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Abschlagzeitraumes werden die Kosten dann abgerechnet, ein vorhandes Guthaben ausbezahlt oder
eine Nachforderung aufgestellt. Gar nicht so unüblich ist es aber heute leider, daß sich die Nebenkosten und damit die fälligen Abschlagzahlungen als
eine Art "zweite Miete" etablieren - denn ein Großteil der Abrechungen entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben oder ist einfach schlichtweg falsch.
Auch wenn es sich monatlich nur um geringe Beträge handelt, so können im Laufe des Jahres oder über den Zeitraum eines Mietverhältnisses insgesamt durchaus
beträchtliche
Beträge anfallen, die man vielleicht gar nicht hätte zahlen müssen.
Abschlagszahlungen finden sich aber auch in vielen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens - nämlich ganz allgemein als
Vorauszahlungen. So kennt
beispielsweise
fast jeder die üblichen Abschlagszahlungen auf Gas oder Strom - aber auch Handwerkerverträge und Bausparverträge nutzen oftmals den Begriff
der Abschlagszahlung.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht in München kann ich Ihnen in einer persönlichen und ausführlichen Erstberatung eine einführende Meinung über die Korrektheit Ihrer Nebenkostenabrechnung und Abschlagszahlung geben. Geprüft wird, ob unzulässige Kosten abgerechnet werden, ob die Höhe der Kosten verhältnismäßig ist und ob die rechtlichen Regelungen für Abschlagszahlungen eingehalten werden. Der Streit um Nebenkosten und Abschlagszahlungen führt schnell zu einem angespannten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Ein versierter Rechtsberater kann hier früh deeskalierend wirken und Ihnen trotzdem zu Ihrem guten Recht verhelfen.
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Zulässige Nebenkosten im Mietvertrag, die auch im Rahmen von Abschlagszahlungen erhoben werden können, sind zum Beispiel:
Eine genauere Betrachtung von Nebenkosten und Abschlagszahlungen lohnt fast immer. Lassen Sie sich beraten, bevor es zum Ärger kommt.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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