Erstellung rechtssicherer AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) läuft im modernen Wirtschaftsleben kaum etwas. Viel zu aufwändig wäre es alle notwendigen Details in jedem einzelnen Vertragsabschluß zu übernehmen. Während man sich aber als Endkunde in der Regel darauf verlässt, dass die akzeptierten AGBs auch dem momentan geltenden Recht entsprechen und einen nicht benachteiligen, so bemerkenswerter ist der oftmals fahrlässige Umgang damit, wenn es um die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht. Gerade Unternehmensgründer oder Selbstständige verlassen sich hier oftmals auf fertige oder einfach kopierte Vorlagen aus dem Internet, obwohl sie die rechtliche Bedeutung vieler Passagen gar nicht einschätzen können. Dafür, dass die eigene wirtschaftliche Existenz an diesen Paragraphen hängen kann, ein mehr als fahrlässiges Verhalten.

Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer - sie alle sollten kein Risiko eingehen, wenn es um die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht. Die Erstellung oder zumindest Abnahme durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für AGBs sollte als fester Posten in jedem Unternehmerbudget vorhanden sein.

Rechtsanwalt AGB München

Was kann ich als Rechtsanwalt für AGBs für Sie tun?

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen bei der Erstellung, Prüfung und Erweiterung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) mit dem Fokus auf Ihrer individuellen Situation. Wir finden gemeinsam für Ihre Firma oder Ihre Unternehmung die rechtlich beste Absicherung bei Vertragsabschlüssen und Geschäften. Gerne erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung alle wichtigen Details.


Uns können Sie beim Thema AGBs vertrauen

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Grundlagen von AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln vorformulierte Vertragsbedingungen einer Vertragspartei beim Abschluss von Verträgen. Für Ihre Wirksamkeit muss deutlich daraus hingewiesen werden. Außerdem müssen AGBs für den Kunden verständlich formuliert sein (was in der Praxis natürlich relativ ist) und sie dürfen keine überraschenden oder für den Kunden unlar formulierten Bestandteile haben. AGBs können aber auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn sich aus ihnen der Eindruck ergibt, dass sich die eine Vertragsseite dadurch unangemessene Vorteile gegenüber der anderen Vertragspartei einräumen möchte.

Ein Überblick über AGBs

1. Transparenz und Verständlichkeit

  • Klarheit: Die AGB müssen klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder missverständliche Klauseln sind unwirksam.
  • Sprache: Vermeiden Sie juristische Fachbegriffe, die der Kunde nicht versteht.

2. Erlaubte Inhalte in AGB

  • Leistungsumfang: Beschreibung der Hauptleistungspflichten des Unternehmens.
  • Zahlungsbedingungen: Regelungen zu Preisen, Zahlungsarten, Fälligkeit und Verzugsfolgen.
  • Lieferbedingungen: Informationen zu Lieferung, Versandkosten, Lieferzeiten und Gefahrübergang.
  • Gewährleistung und Haftung: Regelungen zu Mängelhaftung, Garantiebedingungen und Haftungsausschlüssen (unter Berücksichtigung gesetzlicher Einschränkungen).
  • Vertragsdauer und Kündigung: Bestimmungen zur Laufzeit von Verträgen, Kündigungsfristen und -bedingungen.
  • Widerrufsrecht: Bei Verbraucherverträgen muss das Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben klar erläutert werden.
  • Eigentumsvorbehalt: Klauseln zum Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Angaben zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht, allerdings nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

3. Verbotene Inhalte in AGB

  • Benachteiligung des Kunden: Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB).
  • Haftungsausschluss: Ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unzulässig.
  • Unangemessene Fristen: Unangemessen kurze Fristen für Mängelanzeigen oder Vertragskündigungen sind unzulässig.
  • Änderungsvorbehalte: Klauseln, die dem Unternehmen ein einseitiges Recht zur Änderung der Vertragsbedingungen ohne sachlichen Grund einräumen.
  • Unwirksame Vertragsstrafen: Unangemessen hohe Vertragsstrafen sind unzulässig.
  • Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen: Eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf weniger als zwei Jahre bei neuen Sachen im B2C-Bereich ist unzulässig.

4. Besondere Regelungen für Verbraucherverträge

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besonders strenge Anforderungen an die AGB. Hier sind viele Klauseln verboten, die im B2B-Bereich zulässig sein könnten. Verbraucherschutzvorschriften wie Widerrufsrechte und Informationspflichten müssen in den AGB korrekt dargestellt sein.


5. Einbeziehung und Wirksamkeit der AGB

  • Hinweis und Zustimmung: Die AGB müssen dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden, und der Kunde muss ausdrücklich zustimmen.
  • Eindeutige Hinweise: Die AGB sollten leicht zugänglich sein, zum Beispiel durch einen Link auf der Webseite, bevor der Kunde einen Kauf tätigt.

6. Aktualisierung und Prüfung

AGB sollten regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um neue rechtliche Anforderungen oder Änderungen im Geschäftsumfeld zu berücksichtigen.



Bei der Formulierung und Erstellung von AGBs können viele Fehler und Versäumnisse geschehen - ein versierter Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei diese zu vermeiden.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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