Für gerichtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in Deutschland regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Auch ich mit meinem
Schwerpunkt Arbeitsrecht bin häufiger Gast als Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht München.
Verfahren vor dem Arbeitsgericht beginnen zunächst mit einem Gütetermin vor dem Kammervorsitzenden. Ziel ist eine zeitnahe, schnelle und gütliche Einigung zwischen
den Parteien zu erzielen, so dass auf weitere Verfahrensschritte verzichtet werden kann. Scheitert ein Gütetermin, so folgt als nächster Termin der "Kammertermin".
Für die Arbeitsgerichte in Deutschland besteht zudem der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Hierdurch sollen Verfahren möglichst schnell und effizient bearbeitet werden.
Für die Beteiligten Parteien bedeutet dies, dass auch sehr kurzfristige Termine angesetzt werden können, aber auch das verspätet eingereichte Anträge und
Unterlagen nicht mehr Berücksichtigung finden können. Das sollte beim Gang vor das Arbeitsgericht immer
bedacht werden. Andererseits sind somit auch häufig Entscheidungen innerhalb weniger Monate verfügbar.
Die Kanzlei Schreiber in München ist Ihr kompetenter Ansprechpartner und Vertretung bei Problemen rund um das Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie zuverlässig und rechtssicher bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbietgeber vor dem Arbeitsgericht München. Egal ob Lohnstreitigkeiten, Kündigung oder Mobbing - Rechtsanwalt Schreiber hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Rechtsanwaltszwang. Parteien können sich zudem auch durch Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbände
vertreten lassen. Dennoch empfiehlt sich natürlich bei einem Gang vor das Arbeitsgericht auch eine anwaltliche Rechtberatung und -vertretung durch einen
Rechtsanwalt.
Ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
sorgt dafür, dass die schnelle Entscheidungsfindung durch das Arbeitsgericht auch bestmöglich aktiv unterstützt wird
und auch bei sehr kurzfristigen Terminen keine Probleme für Sie entstehen. Wenn auch nicht zwingend notwendig, so bietet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt
vor dem Arbeitsgericht Sicherheit und unterstützt den schnellen und reibungslosen Ablauf.
Die strengen und umfassenden Vorgaben des Arbeitsrechtes sichern Arbeitnehmer vor unverschuldeten Kündigungen und dem Sturz
in wirtschaftliche Probleme durch Jobverlust. Sie stellen auch sicher, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch Mobbing oder Diskrimierung für den
Arbeitnehmer erschwert wird.
Für Arbeitgeber und Unternehmer bedeutet dies aber, die hierdurch reduzierte wirtschaftliche Flexibiltät soweit wie
rechtlich zuässig zu nutzen, um keine wettbewerblichen Probleme zu erleiden.
Nach wie vor geht es vor allem um die klassischen Themen Arbeitsvertrag, Kündigung und Lohnrückstand. Aber eben auch Mobbing, Diskriminierung oder Elternzeit spielen heute eine immer wichtigere Rolle im Arbeitsrecht. Flexiblere Arbeitsmodelle wie Freiberuflertum und Zeitarbeit gewinnen an Bedeutung und bedürfen einer geeigneten rechtlichen Begleitung und Beratung.
Im Arbeitsrecht vertrete ich die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Ich berate insbesondere auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmen allgemein zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Abfindungsverhandlungen.
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