Ein Arbeitsunfall ist von außen gesehen meist recht einfach definiert - nämlich ein Gesundhetsschaden (oder sogar Todesfall) durch ein
zeitlich begrenztes Ereignis während der Ausübung einer Arbeit. Juristisch gesehen sind Arbeitsunfälle aber immer eine ganz heikle Angelegenheit. Die
Anerkennung von körperlichen Schäden als ein Arbeitsunfall erfordert für den Rechtsanwalt oftmals viel Recherche und Begründungsarbeit, denn
neben dem Unfallgeschehen selbst gilt es auch immer die wirklich versicherungstechnisch abgedeckten Tätigkeiten genau zu untersuchen und darzulegen.
Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, dass Geschädigten Kosten für Behandlungen und Reha erstattet werden. Auch Unfallrenten können
fällig werden. In vielen Fällen muss aber ein Rechtsanwalt bemüht werden, um Ansprüche auch wirklich durchzusetzen.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Arbeitsunfall in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen und persönlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung in Ihrem konkreten Fall geben.
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Arbeitsunfälle können eine Vielzahl von Situationen umfassen, in denen ein Arbeitnehmer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verletzt wird oder erkrankt. Hier sind einige Beispiele für typische Arbeitsunfälle:
Diese Beispiele verdeutlichen, dass Arbeitsunfälle eine breite Palette von Situationen umfassen können.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt natürlich in erster Linie Angestellte, Arbeitnehmer und Auszubildende ab. Aber auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder fallen unter den Schutz sowie auch pflegende Angehörige oder sogar ehrenamtliche Helfer. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern aufgebracht. Für Beamten hingegen gilt die Unfallfürsorge, ein Teil der deutschen Beamtenversorgung.
Nicht nur die Zeit der eigentlichen Arbeit kann für einen Arbeitsunfall gelten, sondern auch auch die Wege von oder zur Arbeit. Versicherungstechnisch
schwierig wird es immer dann, wenn der Weg auch noch für andere Erledigungen genutzt wird, die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben. Selbst
der Stop an der Tankstelle kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Andererseits müssen die Wege von und zur Arbeit nicht zwangsläufig eigene Wohnstätten sein. Auch Wohnungen von Bekannten oder sogar der Weg in die
Kneipe nach Feierabend kann als Arbeitsweg angesehen werden.
Wird ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt, dann trägt die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Behandlungskosten. In schwereren Fällen sind darin auch Reha-Kosten oder Unfall-Renten eingeschlossen.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind innerhalb von 3 Tagen bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse zu melden. Bei schweren oder sehr schweren Verletzung muss sogar umgehend eine Meldung erfolgen. Eine Unfalluntersuchung ist ebenfalls praktisch immer vorzunehmen.
Beratung von Geschädigten: Der Rechtsanwalt berät Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden, über ihre Rechte und möglichen Ansprüche, etwa auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Lohnfortzahlung.
Durchsetzung von Ansprüchen: Der Anwalt unterstützt den Geschädigten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Unfallversicherung oder gegenüber dem Arbeitgeber.
Vertretung vor Gericht: Wenn es zu Streitigkeiten kommt, vertritt der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Arbeitsgerichten oder in zivilrechtlichen Verfahren.
Verhandlung mit Versicherungen: Der Anwalt verhandelt mit Unfallversicherungen oder Haftpflichtversicherungen, um eine faire Entschädigung für den Geschädigten zu erzielen.
Ermittlung von Verschulden: In bestimmten Fällen prüft der Anwalt, ob Sicherheitsvorschriften vom Arbeitgeber verletzt wurden und ob der Unfall durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
Beratung von Arbeitgebern: Für Arbeitgeber kann der Anwalt helfen, rechtliche Fragen zur Haftung oder Prävention von Arbeitsunfällen zu klären, z.B. durch die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
Ein Unfall auf dem Weg von und zur Arbeit zählt auch als Arbeitsunfall. Zu beachten ist aber, dass auf dem Weg keine privaten Umwege oder Erledigungen erfolgt sein dürfen. Dann kann es schnell Probleme mit der Versicherung geben.
Auf jeden Fall abgedeckt sind direkte Behandlungskosten. Bei schweren Unfällen sind zudem auch Reha- oder Rentenkosten durch die Versicherung gedeckt.
Sollte die Versicherung Probleme machen, muss man zwangsläufig mit einem Rechtsanwalt versuchen seine Ansprüche durchzusetzen. Eine Spezialisierung im Arbeitsrecht ist hier von Vorteil.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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