Autoren wie Musiker und Schriftsteller verfügen als Urheber immer über alle Rechte an Ihren Werken. Da auch heute noch eine komplette Eigenvermarktung für den
einzelnen Autor zu aufwändig und zu kompliziert ist, treten die Urheber in der Regel Verwertungsrechte an Verlage (Zeitungsverlage, Buchverlage, Musikverlage)
ab. Die normalen Rechte und Pflichten
im Vertragsverhältnis zwischen Verlag und Autor regelt dabei das Verlagsrecht. Autorenverträge (auch Verlagsverträge) regeln darüber hinausgehende
bzw. davon abweichende Regelungen.
Typische Autorenverträge regeln vor allem die Art und den Umfang der Rechteeinräumung gegenüber dem Verlag. Zu unterscheiden sind
hier meist einfache (nicht exklusive) Nutzungsrechte oder aber Exklusivrechte. Desweiteren enthalten Autorenverträge häufig Regelungen hinsichtlich
der zu erfüllenden Auflagenhöhe, Regelungen zu Freiexemplaren aber auch zur Gestaltung von Publikationen. Letztendlich wird natürlich auch der wichtigste
Punkt für den Autor üblicherweise im Autorenvertrag geregelt - seine Vergütung.
So einfach sich das anhört, so schwierig ist ein Autorenvertrag in der Regel in der Praxis. Während früher die Vertriebskanäle und Märkte klar
erkennbar und abgrenzbar waren, so verschwimmen im Zeitalter des Internets die Grenzen - im wahrsten Sinne des Wortes. Unpräzise Formulierungen
im Autorenvertrag können den Urheber dann schnell große Summen "kosten", da seine Tantiemen und Einnahmen ja in der Regel über seine gesamte Lebenszeit
laufen. Beispiele wie "Harry Potter" zeigen auch, dass sich wirtschaftlicher Erfolg nicht unbedingt auf dem heimischen Markt einstellen muss, sondern
sich plötzlich in einer ganz anderen Ecke der Welt ergeben kann. Sichere Autorenverträge kümmern sich um solche "Details".
Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Werke auf Nummer sicher gehen und eine fachliche Rechtsberatung bei Verhandlungen mit Verlagen an Ihrer Seite wissen? Dann sind bei uns richtig. Rechtsanwalt Schreiber und sein Team erstellen und prüfen Autorenverträge für Urheber beliebiger Werke. Wir begleiten Sie und stellen sicher, dass Sie als Urheber immer Kontrolle über die Verbreitung Ihrer Werke haben und auch die Ihnen zustehende Vergütung gesichert ist.
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Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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