Mehr als Software und MP3

Digitale Güter kompakt

  • Digitale Güter sind heute mehr als Software - praktisch jeder kann von zu Hause aus im Internet zum "Produzenten" digitaler Güter und Inhalte werden.
  • Daraus aber auch eine sich wirtschaftlich tragende Berufung zu machen ist nicht immer einfach und rechtliche Fallstricke lauern überall.
Rechtsanwalt digitale Güter

Rechtsanwalt Schreiber für digitale Medien, Güter und Inhalte

Digitale Güter sind nicht nur rein wirtschaftlich der große Zukunftsmarkt, sondern auch aus juristischer Sicht ein ganz besonders interessantes Thema. Die Rechtssprechung ist hier ständig in Bewegung und was gestern noch normal war, muss morgen nicht mehr unbedingt gelten. Deswegen beschäftigen auch wir uns ganz besonders mit diesem interessanten Fachbereich, der neben klassischen Themen wie Urheber- und Patentrecht eben auch viele andere Rechtsgebiete (Lizenzrecht, Medienrecht,...) berührt.
Wir helfen in erster Linie den Herstellern und Produzenten von digitalen Gütern bei der Wahrung ihrer Interessen. Sichern Sie Ihre Arbeit und Kreativität auch rechtlich ab. Sorgen Sie mit einer individuellen Rechtsberatung dafür, dass Ihre Ideen auch ohne rechtliche Probleme Früchte tragen können. Die Kanzlei Schreiber begleitet Sie gerne.


Uns können Sie beim Thema digitale Güter und Medien vertrauen

  • Fachliche Beratung

  • Kurzfristige Termine

  • Immer für Sie da

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.

Anbieter von digitalen Inhalten


Ob Musik, Live-Streaming Videos, eBooks, klassische Software, Apps oder Blog-Artikel - digitale Güter und Inhalte begleiten uns heute überall. Im Gegensatz zu früher ist es heute vor allem der private Bereich der Konsum- und Unterhaltungsindustrie, der die Entwicklung immer weiter treibt und beschleunigt. Egal ob wir spielen, Nachrichten lesen oder über die neuesten Komödien lachen, immer stecken dahinter Rechte an digitalen Produkten, die einerseits dem Erschaffer ein Auskommen und die Kontrolle über seine Inhalte sichern sollen, aber auch die Rechte und Pflichten des Konsumenten regeln.

Digitale Güter sind heute nichts privilegiertes mehr für professionelle Autoren, Filmstudios oder Software-Programmierer. Dank der fortschreitenden Digitalisierung und vor allem des Internets kann heute fast jeder als Anbieter von digitalen Inhalten in Erscheinung treten. Auf dem eigenen Blog kann jeder seiner aktuellen Meinungen oder Inhalte verbreiten. Mit ein paar Mausklicks lassen sich baukastenartig ganze Smartphone-Apps zusammenstellen. Das immer mitgeführte Handy macht aus dem Nerd von gestern schnell einen Instagram-Influencer von morgen. Professionelle Kameras and Dash-Cams machen aus fast jedem einen Anbieter von angesagten Video-Kanälen auf YouTube und Co. Und wer damit Erfolg hat sieht darin auch schnell seine Berufung und möchte diese entsprechend monetarisieren.

Dass sich mit der Monetarisierung aber auch schnell wichtige rechtliche Fragen ergeben, übersehen viele gerne. Zu schnell und einfach scheint der Erfolg heute im Internet möglich zu sein, als dass er die normalen Probleme der "Realität" zu berücksichtigen hätte.

Software als digitales Gut


Während es sich bei digitalen Inhalten wie Texten, Bildern oder Videos häufig um relativ kleine "Investitionen" handelt, so ist die Entwicklung von Software auch heute immer noch mit teilweise extrem hohen Aufwänden verbunden - egal ob als Einzelprogrammierer oder in großen Teams. Diese Aufwände und auch das dahinter stehende Geschäftsmodell zu schützen bedarf heutzutage praktisch immer einer juristischen Begleitung. Neben den Themen des Lizenz- und Medienrechtes kommen hier nämlich auch sehr schnell noch Belange des Patentrechtes in den Fokus. Gerade für junge und kreative Entwickler ist es schwierig diese Zusammenhänge und ihre Konsequenzen in der globalen Wirtschaft zu überblicken. Bestimmt so manche bahnbrechende Entwicklung im Software- und Internetbereich ist nicht an praktischen oder technischen Mängeln "verstorben", sondern wegen ungeeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen.

Digitaler Zweitmarkt - Gebrauchte Software als normales Wirtschaftsgut


Es ist noch gar nicht so lange her, da war klar: Eine einmal erworbene Software ist danach wertlos, weil der Weiterkauf nicht gestattet war. Inzwischen hat sich dies geändert und auch viele der betroffenen Software-Hersteller haben ihre massiven Widerstände aufgegeben Software als "Einmal-Ware" zu betrachten. Viele von ihnen setzen nun stattdessen auf Cloud-Software und Abo-Modelle, aber noch gibt es sie Massen, die gebrauchte Software. Ob dies auch in Zukunft so ist, muss sich allerdings noch zeigen.
Aktuell zumindest wächst der digitale Zweitmarkt noch beständig und bietet sowohl Verbrauchern interessante Preise für digitale Produkte, aber auch Unternehmern neue Ideen für Geschäftsmodelle. Wie zurückliegende Gerichtsurteile zeigen, wird aber heute noch sehr unterschiedlich geurteilt, wie der rechtlich entscheidende "Erschöpfungsgrundsatz" bei unterschiedlichen digitalen Gütern angewendet wird. Gebrauchte Software ja, gebrauchte eBooks nein, gebrauchte...? Zukunft offen.

Aufgabenbereiche als Rechtsanwalt


  • Beratung und Betreuung von Softwarehäusern und Programmierern
  • Softwarerecht und OpenSource
  • Urheberrecht und Patentrecht
  • Lizenzrecht und Agenturverträge
  • Internetrecht und Medienrecht

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema digitale Güter

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei digitalen Gütern.

+49 (89) / 139 284 10