Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt

Fachliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt

Diskriminierung ist heute beileibe kein Kavaliersdelikt mehr. Denn immer mehr Betroffene finden sich nicht damit ab, sondern sorgen auch dafür, dass sich gleiche Behandlung für alle im Alltag durchsetzen kann. Ohne Rechtsanwalt kann man aber zumeist nicht gegen Diskriminierung vorgehen. Zu gefestigt sind in der Gesellschaft noch althergebrachte Verhaltensweisen und Gewohnheiten, die man nur aufbrechen kann, wenn man die verfügbaren Rechtsmittel kennt und entsprechend einsetzt.

Rechtsanwalt Diskriminierung München

Was kann ich als Rechtsanwalt bei Diskriminierung für Sie tun?

Als Rechtsanwalt in München / Neuhausen kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung geben, wie man sich gegen eine bestehende Diskriminierung am besten zur Wehr setzen kann und wie die Aussichten auf Kompensation für erlittene Schäden stehen. Besonders Diskriminierung am Arbeitsplatz verschreckt und beschämt viele Opfer im ersten Moment - gibt man sich doch häufig zunächst selbst eine Mitschuld - aber gerade im deutschen Rechtssystem gibt es viele Wege sich dagegen zu wehren.


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Was fällt alles unter den Begriff der Diskriminierung?


Diskriminiert fühlen kann man sich heute wegen praktisch allem. Das ist einerseits nicht schlecht, aber als Jurist muss man eben auch die rechtlichen Vorgaben betrachten. Diese können sich auch durchaus schnell ändern oder eben auch proaktiv mit einem richtungsweisenden Gerichtsurteil "erzwungen" werden. Wichtig ist daher zunächst sich klar zu machen, was eine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes eigentlich darstellt. Wir können vereinfacht sagen:

Diskriminierung = Ungleichbehandlung WEGEN eines Diskrimierungsgrundes OHNE Rechtfertigungsgrund

Statt Ungleichbehandlung kann mann auch ganz pauschal den Begriff "Benachteilung" verwenden und ein Rechtfertigungsgrund muss entsprechend sachlich und fallbezogen sein. Während diese beiden Begriffe sehr subjektiv ausfallen können, ist die Liste möglicher Diskriminierungsgründe sehr objektiv zu betrachten - der Diskriminierungsgrund muss also duchaus ein bereits allgemein akzeptierter Grund sein. In der Regel geht es hierbei um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, vorwiegend um Gruppen, die Minderheiten darstellen. Heute breit akzeptierte Diskrimierungsgründe sind zum Beispiel:

  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • Diskriminierung aufgrund der Herkunft oder Abstammung (Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Sprache, ethnische Abstammung, Geburt)
  • Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
  • Diskriminierung aufgrund des Alters oder körperlicher Behinderungen
  • Diskriminierung aufgrund der Religion, Glaube und Weltanschauung
  • Diskriminierung aufgrund politischer Überzeugungen
  • Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft und Vermögen
  • Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale

Wie man sieht kann Diskriminierung somit praktisch jeden treffen - in der Praxis wird man aber nur schwer eine Diskriminierung nachweisen können, wenn man nicht Teil einer gesellschaftlichen Minderheit ist. Ebenso muss man auch immer genau den zugrunde liegenden Rechtfertigungsgrund betrachten. Eine bevorzugte Einstellung von Migranten auf die Stellenausscheibung einer Migrationsberatungsstelle wird man sicherlich als sachlich gerechtfertigt ansehen können, ebenso ein maximales Alter bei der Stellenausschreibung für einen Fitness-Trainer.

In der heutigen Zeit ganz besonders schwierig wird das Thema Diskriminierung an den Grenzen zur Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder der Freiheit der Kunst. Selbst absoluten Fachleuten fällt es heute oftmals nicht mehr leicht die Grenze zwischen einer erlaubten Meinung und einer nicht erlaubten Diskriminierung formulieren zu können. Noch schwieriger wird es im medialen und künstlerischen Bereich, wenn nicht nur Meinung, sondern auch Elemente wie Satire oder Ironie mit hereinspielen. Gerichtliche Entscheidungen sind hier dann häufig ähnlich "flexibel" wie auch beim Thema "Beleidigung" - mal so, mal so.

Probleme beim Umgang mit Diskriminierung


Recht haben und auch Recht bekommen sind im Bereich der Diskriminierung noch einmal ganz speziell zu betrachten. Denn häufig spielt sich diese ja an Orten ab, die durch einen persönlichen Umgang miteinander gekennzeichnet sind. Eine Diskriminierung am Arbeitsplatz kann man zwar rechtlich beseitigen, aber das gestörte Verhältnis der betroffenen Parteien danach macht eine weitere Zusammenarbeit ja praktisch kaum mehr möglich. Während in anderen Ländern oft auch hohe Schadenersatzforderungen bei Diskriminierung ausgesprochen werden können, geht es vor deutschen Gerichten praktisch immer nur darum den eigentlichen Diskiminierungsgrund zu beseitigen. Wie im obigen Beispiel genannt, muss man sich aber eben auch genau überlegen, ob diese Beseitigung des Grundes einem wirklich Vorteile verschafft und es den langen Rechtsweg wert ist.

Häufige Fragen zum Thema Diskriminierung


Vereinfacht gesagt ist Diskriminierung = Ungleichbehandlung WEGEN eines Diskrimierungsgrundes OHNE sachlichen Rechtfertigungsgrund

Diskriminierung kann jeden betreffen. Die häufigsten Gründe sind Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung oder wegen politischen Überzeugungen.

Diskriminierung sollte man immer aktiv verfolgen, denn von selbst lösen sich solche Probleme fast nie. Ein Rechtsanwalt empfiehlt sich schon alleine deswegen, weil er einem die anstrengende Diskussion mit dem Diskriminierenden abnehmen kann.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Diskriminierung

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

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