Die absehbare Welle zur Abmahnung nach der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist angelaufen. Immer mehr Personen melden sich, daß Ihnen entsprechende eine Abmahnung per Post zugegangen ist. Gerade bei den Regelungen der DSGVO kommt es aber immer sehr auf den Einzelfall und seine Prüfung an. Viele Abmahner generalisieren und pauschalisieren auch in ihren Anschreiben in der Hoffnung, daß der Angeschriebene sich nicht rechtlich wehrt. Bevor Sie also hohe Abmahngebühren zahlen und vor allem bevor Sie strafbewährte Unterlassungen unterschreiben - hiermit wird das große Geld verdient, nicht mit den eigentlichen Abmahnungen - ziehen Sie auf jeden Fall einen versierten DSGVO Rechtsanwalt hinzu. Igorieren Sie auf der anderen Seite aber auch auf keinen Fall die Abmahnung selbst. Auch dies kann teure Folgekosten nach sich ziehen.
Gehen Sie bei einer DSGVO Abmahnung kein unnötiges Risiko ein. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vermeiden Sie zukünftige Abmahnungen durch vorausschauendes Handeln im Internet. Mit jahrelanger Erfahrung als Rechtsanwalt und Betriebswirt helfe ich Ihnen die rechtlichen Risiken im Hinblick auf die neue Verordnung zum Datenschutz zu minimieren.
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Die neue Verordnung hat zunächst eigentich einen positiven Hintergrund, regelt sie doch zukünftig einheitlich innerhalb der EU den Umgang von Unternehmen
mit den persönlichen Daten von Website-Besuchern, Kunden, Geschäftspartnern oder auch Mitarbeitern. Insbesondere im Hinblick auf international
operierende, große Unternehmen ist dies durchaus im Sinne des Verbrauchers zu begrüßen. Problematisch ist die Komplexität dieses neuen Regelwerkes,
seine oftmals ungenaue Formulierung,
seine zukünftig strengere Handhabung in der Praxis (Verfolgungspflicht, höhere Strafen,...) aber vor allem, daß auch schon bei kleineren Firmen ähnlich hohe
Aufwände wie bei Großunternehmen auftreten können. Schon ab 10 Angestellten, die Umgang mit Personendaten haben, werden Datenschutzbeauftragte und
umfangreichste Dokumentationspflichten notwendig.
Eine Abmahnung im Bezug zur DSGVO wird aber in der Regel durch die nach außen sichtbaren Bereiche eines Gewerbes ausgelöst - also die Website oder durch
E-Mail-Newsletter. Diese
lassen sich einfach mit automatisierten Programmen nach Fehlern oder Unvollständigkeiten absuchen, so dass Abmahnungen quasi in Serie ausgeworfen werden können.
Nicht immer sind die aktuell im Internet kursierenden Informationen aber auch schon mit entsprechenden Gerichtsurteilen hinterlegt. Es lohnt sich
also durchaus immer die Vorwürfe einer DSGVO Abmahnung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um entsprechend
reagieren zu können. Einige wichtige Punkte haben wir in unserer DSGVO Checkliste
zusammengefasst.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei DSGVO Abmahnungen.
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