Bei drohendem Fahrverbot

Rechtsberatung durch Anwalt

Ein Fahrverbot aufgrund von Auffälligkeiten im Straßenverkehr hat vor allem für Selbstständige oder Freiberuflicher oftmals dramatische Konsequenzen. Ob Außendienstmitarbeiter, Lastkraftfahrer oder Vertreter - ein längeres Fahrverbot bedroht massiv die eigene finanzielle Situation und Zukunft. Aber auch Angestellte mit einem langen Weg zur Arbeit und nicht zu vergessen die Einschränkungen im privaten Bereich (Schulweg der Kinder, Einkaufen, Urlaub, Freizeitaktivitäten,...) sorgen dafür, dass der zeitweise Verlust des Führerscheins für viele einen massiven Einschnitt im persönlichen Leben darstellt.

Ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern immer zeitlich beschränkt und mit der automatischen "Rückgabe der Fahrerlaubnis" verbunden, aber ein versierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München / Neuhausen kann Ihnen helfen Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und häufig die schlimmsten Konsequenzen abmildern.

Rechtsanwalt Fahrverbot München

Was kann ich als Rechtsanwalt bei einem Fahrverbot für Sie tun?

Fahrverbote sind in Deutschland häufiger als man vielleicht denken mag. Und man muss auch kein rücksichtsloser Raser sein, um sich ein Fahrverbot einzuhandeln. "Unglückliche" Umstände oder einmalige "Ausrutscher" können fast jedem im Straßenverkehr einmal passieren und mit einem Farhrverbot enden.

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht und Fahrverbote in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über den bei Ihnen vorliegenden Sachverhalt und die zu erwartenden Konsequenzen geben, sowie eine ausführliche Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall erläutern. Zudem werden Sie über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten informiert. Ein drohendes Fahrverbot ist im ersten Moment immer ein großer Schock und im persönlichen Umfeld auch mit einem gewissen Schamgefühl besetzt - aber gerade im deutschen Verkehrsrecht gibt es auch Wege die persönlichen Umstände bei der drohenden Strafzumessung gebührend berücksichtigen zu lassen.


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Wofür drohen Fahrverbote?


In Deutschland können Fahrverbote aus verschiedenen Gründen verhängt werden. Die häufigsten Ursachen sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG), aber es gibt auch andere Fälle, in denen ein Fahrverbot verhängt werden kann. Hier sind die Hauptgründe, die zu einem Fahrverbot führen können:

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Innerhalb geschlossener Ortschaften: Ein Fahrverbot droht in der Regel bei einer Überschreitung von 31 km/h oder mehr.

Außerhalb geschlossener Ortschaften: Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn man 41 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit fährt.

Wiederholungsfälle: Ein Fahrverbot kann auch verhängt werden, wenn jemand innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell fährt.

Alkohol und Drogen am Steuer

Alkoholkonsum: Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille und darüber drohen Fahrverbote. Wiederholungstäter oder Fahrer, die mit einem höheren Promillewert (ab 1,1 Promille) erwischt werden, können mit einem längeren Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Drogenkonsum: Wer unter Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, riskiert ebenfalls ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug.

Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister)

Wer im Fahreignungsregister in Flensburg zu viele Punkte sammelt (8 Punkte oder mehr), muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot rechnen. Häufige Verstöße gegen Verkehrsregeln, die Punkte einbringen, können daher zu einem Fahrverbot führen.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährliches Verhalten im Straßenverkehr, wie z.B. riskantes Überholen, das Missachten von Vorfahrtsregeln, das Überfahren von roten Ampeln (insbesondere bei länger als 1 Sekunde rot) oder Fahren auf der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung („Geisterfahrer“), kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen.

Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr

Wenn durch fahrlässiges Verhalten (z.B. unaufmerksames Fahren oder Missachtung von Verkehrsregeln) ein Unfall mit Personenschaden oder Todesfolge verursacht wird, kann ein Gericht ein Fahrverbot verhängen.

Nichteinhalten des Sicherheitsabstands

Wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit, kann ebenfalls ein Fahrverbot drohen, besonders wenn es sich um eine erhebliche Unterschreitung des Abstands handelt.

Handy am Steuer

Wer während der Fahrt ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät nutzt und dabei erwischt wird, kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot erhalten, insbesondere wenn dies zu einer konkreten Gefährdung im Straßenverkehr führt.

Fahrverbot durch das Gericht

Fahrverbote können auch im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt werden, z.B. bei wiederholten Verstößen, Straßenrennen, Nötigung im Straßenverkehr, oder im Zusammenhang mit anderen Straftaten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, aber die Fahreignung in Frage stellen (z.B. schwere Straftaten).

Verkehrsbeschränkungen durch Umweltzonen

In bestimmten Umweltzonen, z.B. in großen Städten, dürfen Fahrzeuge nur mit einer entsprechenden Umweltplakette fahren. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann es zu Fahrverboten kommen.

Fahrverbot abwenden


Ein Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen abgewendet oder abgemildert werden, je nach Art des Verstoßes, der rechtlichen Situation und den persönlichen Umständen des Betroffenen. Eine der häufigsten Möglichkeiten ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Wenn man der Ansicht ist, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist – sei es aufgrund einer fehlerhaften Messung, unklarer Beweislage oder einer Verwechslung des Fahrers –, kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Dieser Einspruch führt oft dazu, dass der Fall vor Gericht überprüft wird. In manchen Fällen wird das Fahrverbot nach erneuter Prüfung aufgehoben oder das Verfahren eingestellt.

Ein weiterer Ansatz ist der sogenannte Härtefallantrag. Wenn das Fahrverbot eine existenzielle Bedrohung darstellt, beispielsweise weil jemand beruflich auf das Autofahren angewiesen ist, kann ein Härtefall geltend gemacht werden. Hierbei muss dargelegt werden, dass das Fahrverbot unverhältnismäßige negative Auswirkungen hätte, etwa bei Berufskraftfahrern oder Außendienstmitarbeitern. Oft kann ein Härtefall dazu führen, dass das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird, insbesondere dann, wenn das Fahrverbot nicht zwingend vorgeschrieben ist, sondern im Ermessen des Gerichts oder der Behörde liegt.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Fahrverbot direkt in ein höheres Bußgeld umwandeln zu lassen, insbesondere bei Ersttätern oder bei Verstößen, die knapp über der Fahrverbotsgrenze liegen. Das Gericht kann in diesen Fällen das Fahrverbot aufheben, aber dafür ein deutlich höheres Bußgeld verhängen. Diese Option ist vor allem dann erfolgreich, wenn es sich um Verstöße handelt, bei denen das Fahrverbot nicht zwingend ist, wie etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder geringfügigen Abstandsverstößen.

Eine weitere Möglichkeit, ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden, besteht im Abbau von Punkten. Wenn man in Flensburg viele Punkte angesammelt hat, kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Dies könnte hilfreich sein, um die Punktzahl unter die kritische Grenze zu senken und ein Fahrverbot zu vermeiden.

Manchmal kann ein Fahrverbot auch verschoben werden. Bei Fahrverboten von bis zu einem Monat hat der Betroffene in der Regel die Möglichkeit, das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft anzutreten. Dadurch kann das Fahrverbot in eine Zeit gelegt werden, in der es weniger problematisch ist, etwa während eines Urlaubs oder einer Phase ohne berufliche Fahrten. Bei längeren Fahrverboten ist diese Möglichkeit allerdings in der Regel nicht gegeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Ausnahmeantrag gestellt werden. Wenn das Fahrverbot aus medizinischen oder zwingenden persönlichen Gründen unzumutbar ist, können Ausnahmen gemacht werden. Allerdings müssen hier starke Gründe nachgewiesen werden.

Manchmal kann auch eine verkehrspsychologische Beratung hilfreich sein, vor allem für Wiederholungstäter. Die Teilnahme an einem Seminar oder die Bescheinigung über Bemühungen zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann positiv auf die Entscheidung über das Fahrverbot wirken.

In praktisch allen Fällen empfiehlt es sich, einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Dieser kann den Bußgeldbescheid überprüfen, Messprotokolle einsehen und gegebenenfalls Verfahrensfehler aufdecken. Ein Rechtsanwalt für Fahrverbote kann außerdem besser beurteilen, welche Argumente für eine Abmilderung des Fahrverbots ins Feld geführt werden können und wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder Härtefallantrags stehen.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Fahrverbot

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

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