"Firmenrecht" ist natürlich kein korrekter juristischer Begriff, dennoch wird im Internet sehr häufig nach ihm gegoogelt. Die
Intention dahinter ist aber natürlich klar: Jemand der nach einem Rechtsanwalt für Firmenrecht sucht, sucht einen Anwalt, der sich mit den
rechtlichen Vorgaben, Pflichten und Rechten für Unternehmen und Gewerbebetriebe interessiert. In der Praxis sind also vorrangig die beiden
Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht und
Handelsrecht gemeint (Anmerkung: in Östterreich ist der Begriff Firmenrecht
auch nicht juristisch korrekt, aber in der umgangssprachlichen Verwendung noch häufiger vertreten.
Ein Anwalt für Firmenrecht berät also Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten, die ihre Struktur, Organisation,
Verträge, Transaktionen und rechtlichen Pflichten betreffen.
Durch meine Erfahrungen als Betriebswirt (MBA) bin ich nicht nur auf die rein rechtliche Auslegung und Interpretation von gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen spezialisiert, sondern kenne auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge dahinter und kann diese aus einer praktischen Perspektive beurteilen. Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber in München ist daher Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des "Firmenrechts". Ebenso helfen wir Unternehmen und Gewerbetreibenden gerne im Arbeitsrecht weiter, beispielsweise bei der Erstellung von Arbeitsverträgen.
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Unternehmen unterliegen immer bestimmten rechtlichen Vorgaben und Pflichten, haben aber auch ganz bestimmte Rechte gegenüber "normalen" Personen. Die ersten Schritte ins Unternehmertum sind in der Regel die Wahl einer Rechtsform und die Ausarbeitung dafür geeigneter Verträge und Dokumente. Besonders in der Gründungsphase von Unternehmen und Gesellschaften muss aber auch oftmals sehr auf die Finanzen geachtet werden. So kommt es dannn häufiger vor, dass man an der Erstellung von Satzungen und Verträgen spart. Fertige Vorlagen aus dem Internet sind aber sicher keine gute Idee, um das eigene Unternehmen auf solide Füße zu stellen. Auch der Notar macht nur seine offizielle Arbeit und wird einem nicht auf Probleme oder Optimierungspotenziale hinweisen.
Diesen initialen Entscheidungen folgen noch viele nach, sofern man wirtschaftlich erfolgreich ist, aber Auswirkungen von schlechten oder falschen Entscheidungen in der Anfangsphase kann man nur noch schwer entrinnen. Was sind diese weiteren Themen, die normalerweise einer juristischen Beratung bedürfen? Hier einige Beispiele aus unserer täglichen Praxis:
Ein Anwalt für Firmenrecht wird von unterschiedlichen Unternehmen und Einzelpersonen benötigt, die mit rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmensführung, Geschäftstransaktionen oder rechtlichen Verpflichtungen konfrontiert sind.
Unternehmensgründer und Start-ups benötigen beispielsweise Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Eintragung ins Handelsregister.
Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der Beratung bei der Gestaltung von Verträgen, dem Schutz geistigen Eigentums oder der Regelung von Unternehmensnachfolgen.
Großunternehmen hingegen brauchen oft rechtliche Expertise bei komplexen Transaktionen wie Fusionen oder Übernahmen sowie bei Compliance-Fragen, beispielsweise im Bereich Datenschutz oder Kartellrecht.
Auch Gesellschafter und Geschäftsführer greifen häufig auf Anwälte für Firmenrecht zurück, etwa bei der Klärung ihrer Rechte und Pflichten, bei Streitigkeiten oder zur Absicherung gegen Haftungsrisiken.
Investoren und Venture-Capital-Geber nutzen die Expertise, um Beteiligungen rechtlich abzusichern, Investitionsverträge zu gestalten oder Risiken im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen zu bewerten.
Familienunternehmen benötigen oftmals Unterstützung bei der Nachfolgeplanung, der Übertragung von Unternehmensanteilen oder der Gestaltung von Gesellschaften im Familienverbund.
Unternehmen in Krisensituationen profitieren von der Beratung durch einen Anwalt, etwa bei drohender Insolvenz, Verhandlungen mit Gläubigern oder Restrukturierungsmaßnahmen.
Freiberufler und Selbstständige können rechtliche Hilfe bei der Gestaltung von Verträgen oder der Klärung von Haftungsfragen in Anspruch nehmen.
Ein Rechtsanwalt für Firmenrecht ist also besonders wichtig, wenn rechtliche Risiken bestehen, große finanzielle Entscheidungen anstehen oder Konflikte vermieden und gelöst werden sollen. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Hier in Deutschland können die folgenden Rechtsformen für Gesellschaften gewählt werden: Einzelunternehmen:
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), e.K. (eingetragener Kaufmann), OHG (Offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft),
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), UG (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)),
GmbH & Co. KG.
Eine optimale Rechtsform gibt es selbstverständlich nicht. Für bestimmte Zeitpunkte kann eine bestimmte Rechtsform Vorteile mit sich bringen - aber auch Nachteile haben. Es muss jeweils abgewogen werden, welche Konsequenzen die Rechtsform für Themen wie Steuern, Abgaben, Haftung oder Kreditwürdigkeit hat. Ein Rechtsanwalt kann sie hier entsprechend beraten.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die einzelnen Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Die Notargebühren für einen Gesellschaftsvertrag richten sich nach der Höhe des Stammkapitals.
Eine GmbH setzt immer ein Stammkapital von 25.000€ voraus. Hinzu kommen Kosten für Notar (Gesellschaftsvertrag, Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals,...in der Regel um die 1.000€) sowie die Eintragung ins Handelsregister (150€)
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Firmenrecht.
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