Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Kündigungsschutzrecht und Arbeitsrecht in München / Neuhausen erläutere ich Ihnen in einer Erstberatung die Chancen eines rechtsanwaltlichen Vorgehens gegenüber einer Ihnen vorliegenden Kündigung. Desweiteren werden wir die weiterführende Vorgehensweise abstimmen und ich werde Sie über entstehenden Kosten und Risikenaufklären. Eine Kündigung ist für den Arbeitnehmer im ersten Moment immer ein großer Schock, aber gerade beim deutschen Kündigungsschutz gibt es viele Wege sich mit dem Arbeitgeber auch außergerichtlich zu einigen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Das deutsche Kündigungsschutzrecht ist sehr auf den Arbeitnehmer hin ausgerichtet, so dass man heute als Arbeitnehmer praktisch nie sofort oder sogar grundlos gekündigt werden kann. Kern des Kündigungsschutzrechtes ist: keine sofortige Kündigung ohne wirklichen Kündigungsgrund. Ein konkreter Kündigungsgrund muss unbedingt den aktuellen Gesetzen des Kündigungsschutzrecht standhalten, sonst hat man als Angestellter gute Chancen auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder zumindest auf umfassende Abfindungszahlungen durch den Arbeitgeber. Inwieweit der Kündigungsschutz in Ihrem Fall für Sie vorteilhaft ausgelegt werden kann, kann Ihnen in der Regel aufgrund der komplizierten Materie aber nur ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sagen.
Da der Verlust des Arbeitsplatzes in der heutigen Zeit auch kurzfristig ein enormes Risiko für die finanzielle Liquidität und die persönliche Lebensplanung darstellt, kommt es vor allem auch darauf an so schnell wie möglich auf eine erhaltene Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber zu reagieren. Es sollten umgehend (innerhalb von 3 Wochen) die notwendigen rechtlichen Schritte durch einen Rechtsanwalt für Kündigungsschutzrecht geprüft werden.
Eine Abfindung ist eine außerordentliche und in der Regel einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, bzw. auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers eine Abfindung zu zahlen. Damit man Anspruch auf eine Abfindung hat, muss dies irgendwo geregelt sein. Diese Regelungen finden sich üblicherweise in Tarifverträgen, Sozialplänen, Geschäftsführervereinbarungen oder individuell ausgehandelten Arbeitsverträgen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit eine Abfindung anzubieten, um mit dem Arbeitnehmer eine Nicht-Inanspruchnahme des Kündigungsschutzes zu vereinbaren.
Egal ob er für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer tätig ist, kann ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste bei Abfindungsverhandlungen leisten. Es geht ja nicht nur darum eine für die jeweilige Seite "gute" Abfindungszahlung zu verhandeln, sondern auch um die gesamte rechtliche Beurteilung eines Falles, die ggfs. notwendige gerichtliche Vetretung, aber auch um die Gestaltung und Prüfung aller damit verbundenen Dokumente. Letztlich auch nicht zu unterschätzen ist die psychische Entlastung durch die anwaltliche Vertretung, denn häufig geht Abfindungsverhandlungen ja auch ein perönliches Zerwürfnis zwischen den Parteien vorraus.
Indirekt ja. Viele Arbeitgeber lassen sich durch eine Klage oder eine angedrohte Klage auf freiwillige Abfindungszahlungen ein, um einer rechlichen Auseinandersetzung vorzubeugen. Ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht entwickelt hier eine geeignete Strategie für ihren Fall.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Kündigungsschutzrecht.
+49 (89) / 139 284 10