Geräusche und Lärm werden von Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Was dem einen die ländliche Idylle ist, ist dem anderen schlafraubendes Hahnengeschrei. Ob Hahn, Kuhglocken oder fußballspielende Kinder, die Zeitungen melden jährlich Dutzende gerichtlich entschiedene Fälle, denen die einen zustimmen und über die die anderen nur den Kopf schütteln können. Lärm ist eben sehr individuell. Auf der anderen Seite sind Lärmbelästigung und Ruhestörung aber eben auch erwiesenermaßen krankmachende, äußerere Einflüsse.
Lärmbelästigung kann ernste gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Hier sollte man genau abwägen, wo Toleranz beginnt und endet.
Häufig folgen den physischen Auswirkungen des Lärms ja auch noch psychische - Streit mit den Nachbarn, Streit mit Behörden oder Unternehmen.
Ein Rechtsanwalt kann früh für Klarheit sorgen, welche Optionen einem offen stehen und wie man sich am besten gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung wehrt.
Bei einem ausführlichen Erstberatungsgespräch kann ich Sie gerne zu den möglichen Risiken und Kosten informieren und Ihnen die vorhandenen Rechtswege
aufzeigen.
Selbstverständlich kann ich als Rechtsanwalt aber auch Manadanten helfen, die sich ungerechtfertigten Vorwürfen der Lärmbelästigung ausgesetzt sehen. Gemeinsam vermeiden wir unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. durch Mediation) oder sorgen, wenn notwendig, auch gerichtlich für die Durchsetzung Ihres guten Rechts.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
"...wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen." Dies ist die rechtlich nüchterne Vorgabe einer Lärmbelästigung, bzw. Ruhestörung. Selbst der juristische Laie erkennt sofort: hier gibt es viel Interpretationsspielraum. Was ist ein berechtigter Anlass? Wann ist etwas vermeidbar und wann nicht? Wann ist Lärm dazu geeignet die Gesundheit zu schädigen? Das persönliche Lärm- und vor allem Gerechtigkeitsempfinden kann hier nur selten weiterhelfen. Entweder müssen Behörden entscheiden oder gleich der Rechtsanwalt.
Ist man selbst Betroffener (oder Zeuge) einer Lärmbelästigung, so gibt es typischerweise 2 Wege dieser zu begegnen. Zum einen kann man sich an die örtlichen oder verantwortlichen Behörden wenden. Dies ist üblicherweise bei Belästigungen wie Baustellen oder auch Lärmquellen wie Flughäfen der Fall. Im Streit mit dem Nachbarn dagegen wird relativ schnell über den Rechtsanwalt auf zivilrechtlichem Wege gearbeitet. Unterlassungsklagen sind hier typischerweise das Mittel der Wahl.
Wichtig bei allen Methoden sich gegen Lärmbelästigung zu wehren ist die entsprechende Beweissicherung und -führung. In einfachen Fällen kann dies bereits durch Zeugen, Audio- oder Videoaufnahmen gewährleistet werden. Lärmprotokolle oder Lärmgutachten kommen dann ins Spiel, wenn es wirklich zu juristischen Auseinandersetzungen kommt. Ein Rechtsanwalt für Lärmbelästigung und Ruhestörung kann hier entsprechend beraten.
Lärm ist wie gesagt sehr individuell. In der juristischen Praxis reduzieren sich die Fälle allerdings häufig auf nur wenige Kategorien. Aber auch hier gilt: "Lärmbelästigung" muss erst als eine solche bestätigt werden. Von eigenmächtigem Vorgehen ist wie immer abzuraten.
Heutzutage durchaus keine Seltenheit mehr. Die Gerichte akzeptieren heute sehr viel schneller eine reduzierte Wohn- und Lebensqualität durch Lärm als früher. Dauerhafte Mietminderungen von 10-20% oder sogar 100%-ige Mietminderungen während bestimmter extremer Lärmereignisse wurden von Gerichten bestätigt. Wie immer kommt es aber auf den individuellen Einzelfall an und inwieweit die Lärmbelästigung gesundheitsschädlich wirkt.
Lärm ist ein sehr individueller Eindruck, aber natürlich gibt es schon viele allgemein anerkannte Arten von Lärm. Am häufigsten werden juristisch Baulärm, Fluglärm, Kinderlärm und nächtliche Ruhestörung behandelt.
Dies ist juristisch nicht eindeutig definierbar. Grundsätzlich geht es um Geräusche ohne berechtigten Anlass oder über einem vermeidbaren Ausmaß, die belästigend oder gesundheitsschädigend wirken können.
Dies ist in der Regel abhängig davon, wer der Verursacher ist. Manchmal ist der Gang zur Behörde der erste sinnvolle Schritt. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt man hingegen oftmals nur direkt mit dem Rechtsanwalt weiter.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Lärmbelästigung.
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