Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Lohnrückstand und Gehaltsrückstand

Wenn der Arbeitgeber ausstehenden Lohn oder Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so führt dies bei vielen Arbeitnehmern heute schnell zu vielen Folgeproblemen. Schließlich müssen auch die eigenen Rechnungen sorgfältig und fristgerecht bedient werden. Führt ein Lohnrückstand daher zum Beispiel zur Überziehung des eigenen Dispos oder sogar zu Mahnungen, so enstehen auch schnell nicht nur "Probleme", sondern handfeste Kosten. Mahnkosten, Verzugs- oder Kreditzinsen verschlechtern dann die sowie schon schwierige Situation und haben auch schnell psychische Auswirkungen.

Rechtsanwalt Lohnrückstand München

Rechtsberatung bei Lohnrückstand in München / Neuhausen

Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertrete ich Ihre Interessen auch bei allen Themen rund um Lohnrückstand und Gehaltsrückstand. In einer anwaltlichen Erstberatung erörtern wir gemeinsam mögliche und sinnvolle Schritte mit dem Fokus auf Ihrer persönlichen Situation, aber auch hinsichtlich einer auf friedlichen Ausgleich mit dem Arbeitgeber bedachten Lösung. Finanzielle Folgeprobleme soweit als möglich zu vermeiden steht dabei im Mittelpunkt und bestimmt unser gemeinsames Auftreten gegenüber Ihrem Arbeitgeber.


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Lohnrückstand aus rechtlicher Sicht


Aus rechtlicher Sicht ist die Lage zumeist eindeutig, schließlich ist das Gehalt die eindeutig geschuldete Vertragsleistung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Auch die zeitlichen Angaben, also wann der Lohn spätestens auf dem Konto zu sein hat, ist praktisch immer festgelegt. Sehr viel vielfältiger sind natürlich die möglichen Begründungen für den gegebenen Lohnrückstand durch den Arbeitgeber. Zu achten ist vor allem immer zunächst auf die Ausgestaltung des Arbeisvertrages. Sogenannte "Verfallsklauseln" können auch teilweise ein schnelles Handeln erforderlich machen, um eigene Ansprüche zu wahren. Sorgen Sie rechtzeitig vor und lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen.

Wichtig bei Streitigkeiten rund um Lohnrückstand und Gehaltsrückstand ist aber auch immer das richtige Augenmaß. Einmalige Versäumnisse des Arbeitgebers sollten im Hinblick auf ein auch zukünftig gut funktionierendes Arbeitsverhältnis nicht sofort mit überzogenen Drohungen beantwortet werden. Erst wiederholte oder schwere Pflichtverletzungen von Seiten des eigenen Chefs sollten auch wirklich mit anwaltlicher Hilfe angegangen werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Lohnrückstand und Gehaltsrückstand kann Sie detailliert beraten wann und welche rechtlichen Schritte angebracht und zielführend sein können.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Lohnrückstand

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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