Bewertungen im Internet sind nicht mehr wegzudenken. Wir buchen Flüge und Hotels, weil jemand sie empfohlen hat, wir kaufen nur die
am besten bewerteten Autoreifen oder lassen selbst unseren Frust über ein schlechtes Abendessen auf der Seite eines Restaurants aus. Positive oder
negative Bewertungen bestimmen unser Konsumverhalten und somit heute allzu oft über Erfolg und Misserfolg einer wirtschaftlichen
Unternehmung - auch bei uns als Rechtsanwalt ist das nicht anders.
Was einem als Konsumenten viel eigene Recherche und Tests erspart, kann somit im eigenverantwortlichen Geschäftsleben schnell zum Problem werden, denn ein paar
negative Bewertugen reichen und schon merkt man, dass das Telefon seltener klingelt oder die Kasse leerer wird. Umso ärgerlicher, wenn man der festen
Überzeugung ist, daß die
Bewertungen nicht einmal von echten Kunden stammen, sondern vielleicht doch eher von neidischen Konkurrenten. In diesem Fall bietet es sich
immer an mit einem Rechtsanwalt gegen solche negativen Bewertungen vorzugehen.
Ihr Online-Business und somit Ihre wirtschaftliche Existenz werden durch ungerechtfertigte, negative Bewertungen gefährdet? Gehen Sie am besten kein Risiko ein und lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Internetrecht beraten. Rechtsanwalt Schreiber in München hilft Ihnen schnell und unkomplizier weiter, um auf negative Bewertungen geeignet zu reagieren oder diese bei Bedarf entfernen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Negative Bewertungen gehören zum Unternehmertum im Internet einfach dazu. Solange Sie nicht offensichtlich falsch sind, können sie sogar einige "positive" Effekte haben. Eventuell wird man durch sie auf Schwachstellen des eigenen Geschäfts aufmerksam, beispielsweise einen unergonomischen Online-Shop oder falsch kommunizierte Leistungen und Preise. Auch können negative Bewertungen, sofern sachlich und nachvollziehbar die Vertrauenswürdigkeit eines Bewertungsprofils erhöhen, denn - wenn man ehrlich ist - niemand kann es wirklich jedem immer für 5-Sterne Recht machen. Ehrliche 3- oder 4-Sterne Bewertungen sind daher durchaus ein viel natürlicheres Abbild der Realität, als ausschließlich Bestnoten. Wichtig ist daher, dass man dort - wo möglich - auch immer eine gegebene Antwortfunktion nutzt und sich für berechtigte Kritik bedankt, oder eben Falschaussagen richtig stellt.
Wirklich schlechte und falsche Bewertungen können aber, gerade bei kleinen Gesamtzahlen, schnell zum Problem werden. Hier gibt es dann unterschiedliche Möglichkeiten, wie man reagieren kann.
Die einfachste Form der Reaktion ist das Ignorieren. Das mag bei einzelnen schlechten Bewertungen vielleicht funktionieren und auch durchaus gerechtfertigt wirken (insbesondere wenn die Auftragslage gerade sowieso gut ist), aber sollte es sich doch um einen massiven Angriff auf Ihre Online-Reputation handeln, so kann man plötzlich nur mehr schwer gegensteuern. Negative Bewertungen ignorieren ist einfach und preiswert - aber auf jeden Fall riskant.
Fast alle wichtigen Bewertungsportale erlauben es dem verifizierten Geschäftsinhaber auf eingereichte Rezensionen und Bewertungen zu reagieren. Dies bietet sich vor allem bei aussageschwachen Bewertungen an - also ohne Angabe von Gründen oder bei augenscheinlich falschen Aussagen. Schwieriger ist eine gute Reaktion auf denkbare, aber nicht zutreffende Ausführungen - bspw. "das Essen war ungeniessbar" oder "Ware wurde zu spät geliefert". Hier ist schon einiges an rechtlichem Fingerspitzengefühl gefragt, um ohne eigene Verletzung von rechtlichen Rahmenbedingungen (Datenschutz,...) geeignet antworten zu können. Man sollte aber auf jeden Fall immer besonnen antworten und auch bei negativen Bewertungen mit sprachlichen Ausfällen und Beleidigungen ruhigen Kopf bewahren. Eine geeignete Beratung durch Rechtsanwalt kann hier schon gut weiterhelfen.
Ist absehbar, dass eine Rechtfertigung den entstandenen "Schaden" (Reputationsverlust) nicht beheben kann, so bietet sich eine Löschung an. Viele Portale - oder gerade auch die Suchmaschinen wie Google - haben aber hohe Hürden bei der Löschung negativer Kommentare, die ohne anwaltlichen Druck häufig nicht genommen werden können. Mit der Löschung kann man natürlich nur zukünftigen "Schaden" abwenden. Eine eingehende Beratung vor dem Löschantrag kann daher durchaus zu dem Schluss kommen, dass eine geeignete Richtigstellung vielleicht der bessere Weg sein könnte.
Sollte ein Löschantrag trotz anwaltlicher Unterstützung nicht erfolgreich sein, so bleibt einem letztendlich nur der Weg einer einstweiligen Verfügung, welche letztlich auch zu einer gerichtlichen Entscheidung führen kann. Das frühe Einschalten eines Anwaltes kann hier den Vorteil haben, dass sich bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung der Eindruck verfestigt man habe zuvor alle außergerichtlichen Möglichkeiten bereits ausgenutzt.
Voraussetzung für diesen rechtlichen Schritt ist, dass die beanstandete negative Bewertung oder Rezension unwahre Aussagen beinhaltet oder als eine Schmähkritik zu verstehen ist. Einfache Kritik muss man dagegen einfach akzpetieren. Man muss sich letztendlich auch im klaren sein, dass man zunächst das volle Kostenrisiko trägt und dass die Mühlen der Justiz oft langsam mahlen. Zwar sind Eilverfahren mit Fristen von unter einem Monat möglich, aber auch nur theoretisch.
Ebenso muss man sich der Gefahr bewusst sein, dass ein abschließendes Gerichtsurteil auch auf einen zurückfallen kann. Der Beklagte hat dann ein eindeutiges Dokument in der Hand, welches seine Vorwürfe belegt, so dass er diese in Zukunft auch wiederholen darf. Gewinnt man den Fall dagegen, so hat man aber auch Rechtssicherheit und die Kosten müssen durch den Beklagten getragen werden.
Der proaktive Umgang mit schlechten Bewertungen ist in der Praxis heute immer noch der beste Weg. Da man "normale" Kritik in der Regel bei den wichtigen Plattformen sowieso nicht löschen lassen kann, empfiehlt sich die entsprechende Kommentierung schlechter Bewertungen oder Rezensionen, um dadurch Vorwürfe zu entkräften. Wenn deutlich erkennbar geschäftsschädigende oder absichtlich herbeigeführte Rufschädigung vorliegt, sollte aber natürlich umgehend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Mit Kritik muss man umgehen können, aber niemand muss sich oder sein Unternehmen ungerechtfertigt schädigen lassen..
Bei Klagen gegen schlechte Bewertungen und Rezensionen muss man sich bewusst sein: Wenn die Gegenseite Recht erhält, dann können die entsprechenden Vorwürfe zukünftig auch unter diesem Rechtsbezug verbreitet werden. Die Gegenseite erhält somit den gerichtlich bestätigten Beweis für die geäußerten Vorwürfe. Wichtig ist daher wirklich genau zu prüfen, ob die genannten Vorwürfe nicht zutreffen oder auf unzutreffende Art und Weise geäußert werden. Auch das Kostenrisiko steht zunächst komplett auf Ihrer Seite.
Die meisten der großen Portale (und um die geht es ja in der Regel, wegen des hohen Verbreitungsgrades) haben sehr hohe Hürden für die Löschung von Rezensionen. Ob ein Löschantrag durch Anwalt hier schon Abhilfe schaffen kann, hängt immer vom Einzelfall und auch etwas vom Glück (zuständiger Bearbeiter,...) ab.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei negativen Bewertungen.
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