Seit langer Zeit schon sichern Patente den Erfindungsreichtum kreativer Menschen (und Unternehmen) rund um den Globus. Gerade Deutschland hat sich hier einen
Namen als Land der Erfinder gemacht. Auch wenn es immer heißt, die goldenen Zeiten wären vorbei und große Erfindungen werden heute woanders gemacht, so
ist die Patentierungslust der Deutschen aber ungebrochen. Über 67.000 Patente wurden auch 2018 wieder beim DPMA zur Prüfung angemeldet - nicht ganz so viele
wie im starken Jahr 2016, aber eine deutliche, positive Tendenz seit Jahren.
Ein Patente beschreibt zunächst einmal nur eine Erfindung oder ein Verfahren, jedoch ist es heute durchaus üblich geworden auch schon konkrete
Anwendungen oder zukünftige Verwendungen in der Patentanmeldung mit anzugeben. Mit einem erteilten Patent hat der Patentinhaber am Ende ein exklusives Recht
zur Nutzung und Vermarktung seiner Erfindung (Vorrichtungen, Stoffe oder Verfahren), sowie ein Ausschließlichkeitsrecht, welches ihn die Nutzung
seiner Erfindung durch andere untersagen lässt.
Ziel ist ja die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung durch einen selbst oder durch Vergabe von Rechten und Lizenzen.
Wichtig für die Erteilung eines Patentes ist
daher auch immer die konkrete Fähigkeit zur gewerblichen Nutzung. Kosten und zeitliche Aufwände sind bei Patentanmeldungen durch die obligatorischen
Prüfungen allerdings recht hoch und die jährlichen Gebühren steigen über den Patentzeitraum stark an.
Als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Patentrecht und Vertragsrecht in München kann ich ihnen als zukünftiger Patent- oder Gebrauchsmusterinhaber in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung geben, welche Vorgehensweise in ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Mit ihnen und ggfs. ihren Vertragspartnern erarbeiten wir gemeinsam rechtlich und wirtschaftlich saubere Patentanträge, die ihnen einen langen und optimierten Nutzen aus ihrer Kreativität und ihrem Erfindergeist garantieren sollen. Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber in München ist Ihre kompetente Rechtsberatung rund um die Themen Patente und Gebrauchsmuster.
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Nicht verwechseln darf man in der Praxis die Begriffe Patent und Gebrauchsmuster. Ein Gebrauchsmuster beinhaltet zwar auch eine gewerblich nutzbare Erfindung, das Gebrauchsmuster bietet allerdings kein absolutes Schutzrecht, sondern lediglich ein Registrierungsrecht. Ebenso können keine Verfahren durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Die Prüfung des Schutzes erfolgt in der Regel erst im Konfliktfall, also wenn eine Partei ihre Rechte verletzt sieht. Die maximale Laufzeit von Gebrauchsmustern beträgt im Gegensatz zum Patent nur 10 Jahre. Gebrauchsmuster eignen sich heute vor allem für einen schnellen und kostengünstigen Schutz eigener Erfindungen.
Kurze Antwort: Nein. Längere Antwort: Nicht zwingend.
Um aber eine saubere und rechtssichere Patentanmeldung durchführen zu können, sind
tiefergehende Kenntnisse des Patentrechts (in den meisten Fällen auch des internationalen Patentrechts) notwendig, welches ein juristischer Laie nur schwer
durchschauen kann. Auch die Art und Weise der Formulierung in Patentanträgen kann entscheidend sein, wie gut man seine Ansprüche in Zukunft
durchsetzen kann.
Ein Rechtsanwalt für Patentrecht führt zunächst eine ausführliche Recherche durch, welche für die Patentformulierung sehr wichtig ist. Diese Recherche liefert aber (ganz nebenbei) auch weitere interessante Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Technik, über die Konkurrenzsituation allgemein und auch häufig über Absatzmärkte oder auch bereits über mögliche Lizenznehmer. Die hier anfallenden Kosten bieten also auch einen über die rein rechtliche Beratung hinausgehenden wirtschaftlichen Nutzen.
Als Rechtsanwalt betreue ich das Themengebiet "Patentrecht" deutschlandweit - also nicht nur in München, sondern auch in allen anderen deutschen Städten wie Berlin, Hamburg, Dresden, Köln, Stuttgart, Frankfurt, Hannover, Nürnberg, Leipzig, Essen, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Duisburg, Augsburg, Mannheim, Erfurt, Lübeck, Kiel, Wolfsburg, Mannheim, Freiburg, Bonn, Chemnitz, Bielfeld, Mainz, Aachen, Potsdam, Ulm, Regensburg, Koblenz, Wiesbaden,...
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Patentrecht.
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