Im Vermögensrecht treffen die Rechtsnormen aufeinander, die sich mit dem Rechtsgut "Vermögen" direkt oder indirekt befassen. In der Praxis
ist dies zumeist das Zivilrecht (Gläubiger/Schuldner,...) und das Strafrecht (Diebstahl,...). Aber auch das Familienrecht (Scheidung,...) oder
das Sozialrecht (Hilfsbedürftigkeit,...) stehen oft in enger Beziehung mit dem Vermögensrecht.
Der Begriff des "Vermögens" an sich ist schon nicht einfach zu fassen. Die heute gültigen Rechtsauffassungen verstehen darunter aber generell (die
Gesamtheit der) Güter, die über
einen speziellen Marktwert verfügen, also auch gegen ein Entgelt veräußert werden können. Dies impliziert, dass viele Güter, die keinen konkreten Marktwert
haben (wertlose Güter), sondern eventuell nur persönlichen Wert, häufig nicht unter den Begriff des Vermögens fallen. Ebenso fallen Schulden nicht unter
den Begriff des Vermögens.
Beispiele für Vermögen sind etwa Geld, Bargeld, Gold, Silber und andere Edelmetalle, Hypotheken, Patente, Urheberrechte, Lizenzrecht, Immobilien,...
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Zivlrecht und Gesellschaftsrecht in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung zu ihren Probelemen im Vermögensrecht geben und weitere Vorgehensweisen erläutern. Ich informiere Sie entsprechend über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten. Fälle im Vermögensrecht sind meist sehr komplizert und umfangreich, da in der Regel mehrere Parteien mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind. Die zugehörigen Konflikte sind oftmals auch psychisch und körperlich sehr belastend, so dass die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Vermögensrecht auch hier Abhilfe schaffen kann.
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Am ehesten kommt einem natürlich das Strafrecht in den Sinn, wenn es um Vermögensdelikte geht. Hier herrscht heute der streng wirtschaftliche Vermögensbegriff vor. Dies sorgt dafür, dass die Rechtsprechung sich rein an den Vermögensapekten orientiert und dabei weitere rechtliche Wertungen außen vor lässt (z.B. ob ein Dieb von seinen Kumpanen um seinen Anteil betrogen werden kann). Dies hat den Vorteil, dass rechtsfreie Räume vermieden werden können und sich solche Aspekte durch andere Rechtsgebiete abdecken lassen müssen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermögensbegriff nicht explizit definiert, er wird aber natürlich sehr häufig gebraucht. Im Zivilrecht tritt das Vermögensrecht sehr häufig in Form des Verhältnisses von Gläubiger zu Schulder oder des Schadenersatzes auf, der dafür sorgen soll, dass einem Schäden am eigenen Eigentum auch von Verursacher wieder gut gemacht werden.
Desweiteren ist der Vermögensbegriff im Zivilrecht auch noch im Erbrecht und Insolvenzrecht von besonderer Bedeutung.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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