Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und Konsumenten und allen sonstigen Marktteilnehmern vor
unlauterem Wettbewerb durch einzelne Unternehmen. Das Wettbewerbsrecht soll also vorrangig einen "fairen" Wettbewerb auf dem freien Markt ermöglichen
und Marktteilnehmern die Möglichkeit geben sich gegen "unfaires" Verhalten zu wehren. So einfach wie sich das anhört ist es aber natürlich in der
Praxis fast nie. Das deutsche Wettbewerbsrecht gliedert sich vor allem in das Recht des unlauteren Wettbewerbes (Lauterkeitsrecht) und das Kartellrecht (Recht gegen
Wettbewerbsbeschränkungen).
Im Wettbewerbsrecht tummeln sich viele juristische Begriffe, die von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt werden können und müssen - etwa die
"Belehrungspflicht", die "fachliche Sorgfalt" oder die "unlautere Werbung". So verwundert es nicht, dass es nur selten zu außergerichtlichen Einigungen kommt,
auch wenn schon viele ähnliche Fälle existieren. In diesem Rechtsgebiet kommt man daher ohne gerichtliche Entscheidung - und damit ohne einen erfahrenen
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - nur selten weiter.
Ich berate und vertrete in meiner Kanzlei in München sowohl Produzenten (und Dienstleister) als auch Konsumenten bei der Wahrung ihrer Rechte und Interessen im Wettbewerbsrecht. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen eine Einschätzung und mögliche Verfahrensformen für Ihren speziellen Fall darlegen und erläutern. Gemeinsam entscheiden wir ob Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungen oder sogar Schadensersatzansprüche in Ihrem speziellen Fall zielführend sein können.
Insbesondere berate ich Unternehmen hinsichtlich der Schadensbegrenzung bei Kartellrechtsverstößen, über Schadenersatzforderungen bis hin zu Vertragsstrafen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Das Wettbewerbsrecht ist ein Teil des Wirtschaftsrechts und dient dem Schutz des freien und fairen Wettbewerbs. Es umfasst rechtliche Regelungen, die verhindern sollen, dass Unternehmen durch unlautere Geschäftspraktiken oder wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen Vorteile erlangen. Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) und das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB).
Das Lauterkeitsrecht schützt Marktteilnehmer – also Unternehmen, Verbraucher und Mitbewerber – vor unfairen Geschäftspraktiken. Dazu gehören irreführende Werbung, aggressive Verkaufsstrategien oder Rufschädigung von Konkurrenten. Unternehmen müssen sich an klare Regeln halten, um Verbraucher nicht zu täuschen oder Mitbewerber unrechtmäßig zu benachteiligen.
Das Kartellrecht hingegen soll den Wettbewerb vor Monopolbildung und Kartellen schützen. Es verbietet Preisabsprachen, Marktabsprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt in Deutschland bei dem Bundeskartellamt und auf europäischer Ebene bei der Europäischen Kommission.
Das Wettbewerbsrecht sorgt also dafür, dass Unternehmen in einem fairen Umfeld agieren, Verbraucher geschützt werden und Innovation sowie Marktvielfalt erhalten bleiben. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu hohen Bußgeldern, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen.
Im Wettbewerbsrecht soll das Kartellrecht dafür sorgen, dass ein fairer und auch einheitlicher Wettbewerb im Markt gewährleistet wird. In erster Linie
zielt das Kartellrecht gegen Preisabsprachen von Wettbewerbern (Horizontalvereinbarungen), die den Konsumenten bzw. Kunden benachteiligen, weil in einem freien Markt ein
besserer Preis mögih wäre. Absprachen können aber auch auf die generelle Verfügbarkeit einer Ware, eine künstliche Verknappung oder auf eine
Einschränkung des Kundenkreises (vertikalvereinbarung) abzielen, wodurch dem Kunden Nachteile entstehen.
Eng verbunden mit diesen Kernverboten ist auch die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Der sperrige Begriff Lauterkeitsrecht fasst im Wettbewerbsrecht die gesetzlichen Regelungen zusammen, die sich mit unlauterem Verhalten und Wettbewerb befassen. Das Gesetz zelt darauf ab einen möglichst unverfälschten und fairen Wettbewerb im Markt sicherzustellen.
Ziel des Wettbewerbsrechts ist ein fairer, unverfälschter und freier Markt. Markteilnehmer, die versuchen sich unerlaubte Vorteile zu verschaffen, schädigen fast alle. Das Wettbewerbsrecht dieent somit dem Schutz von Verbauchern, Wettbewerbern, alle anderen Markteilnehmer oder einfach ausgedrückt "die Allgemeinheit".
Wegen dieser massiven Reichweite sind auch die möglichen Strafen und Sanktionen entsprechend hart. Sie reichen von Abmahnungen, über Bußgelder bis hin zu Vorteilsabschöpfungen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Die möglichen Anwendungsfälle sind hier breit gestreut - schließlich bedarf es nur eines subjektiven Gefühls um eine "unlautere" Situation als solche wahrzunehmen. Wir möchten hier einige häufige Anwendungsfälle des Wettbewerbsrecht aufzählen:
Ein Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht hilft Unternehmen dabei, sich rechtskonform zu verhalten, unlauteren Wettbewerb abzuwehren und rechtliche Streitigkeiten zu lösen. Seine Unterstützung ist besonders wichtig, um Abmahnungen, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen präventiv, um Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht (z. B. irreführende Werbung, unlautere Geschäftspraktiken) und das Kartellrecht (z. B. illegale Preisabsprachen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) zu vermeiden. Ich prüfe für Sie Marketingmaßnahmen, AGBs und Werbekampagnen auf ihre Rechtmäßigkeit und helfe bei der Implementierung von Compliance-Programmen, damit Unternehmen wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten.
Falls ein Unternehmen durch unlauteren Wettbewerb geschädigt wird, helfe ich als Anwalt, Abmahnungen auszusprechen, Unterlassungsklagen einzureichen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Umgekehrt verteidigen wir Mandanten gegen unberechtigte Abmahnungen oder wettbewerbsrechtliche Klagen von Mitbewerbern.
Im Kartellrecht unterstützen wir Unternehmen in Verfahren vor dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission, etwa bei Fusionskontrollen oder Kartellermittlungen. Wir begleiten Unternehmen bei Anhörungen, entwickelt Verteidigungsstrategien und helfen bei drohenden Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Falls es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, übernehmen wir die Vertretung vor Zivil- oder Verwaltungsgerichten.
Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann zudem prüfen, ob Kooperationen mit anderen Unternehmen kartellrechtlich zulässig sind, beispielsweise Vertriebsvereinbarungen oder Joint Ventures. Er hilft bei der Strukturierung von Preisgestaltungen, Rabattmodellen oder Vertriebsstrategien, um wettbewerbsrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und Konsumenten und allen sonstigen Marktteilnehmern vor unlauterem Wettbewerb.
Zumeist geht es hier um irreführende Werbung oder überhöhte Preise (Mondpreise). Aber auch vergleichende Werbung oder das Anschwärzen von Mitbewerbern wird hier geregelt.
Das Kartellrecht ist als Schutz der Konsumenten vor Preis- und Angebotsabsprachen essentieller Bestandteil des Wettbewerbsrechts.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Wettbewerbsrecht.
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