Bei Wettbewerbsverletzung durch Mitbewerber und andere Unternehmen wehrt man sich am besten schnell
mit einer Abmahnung oder Unterlassungserklärung, denn gezielte Wettbewerbsverletzung kann
schnell großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und somit die eigene Extistenz, aber auch Arbeitsplätze und ganze
Geschäftsmodelle gefährden. Abmahnungen dienen dazu ohne gerichtliche Kosten die eigenen rechtlichen Ansprüche auf
Unterlassung, auf Auskunft oder sogar Schadenersatz geltend zu machen. Im Rahmen einer Unterlassung soll auch die
Wiederholungsgefahr für eine bereits bestehende Wettbewerbsverletzung verringert werden, da diese
dann zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen können.
Sie haben selbste eine Abmahnung erhalten und wollen diese juristisch prüfen oder anfechten? Auch dann helfe
ich Ihnen als Rechtsanwalt in München tatkräftig weiter.
Ich berate und vertrete Sie in meiner Kanzlei in München sowohl als Auftraggeber wie auch als Empfänger von Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen meine Einschätzung für Ihren speziellen Fall darlegen und Risiken und Kosten genauer erläutern. Gemeinsam entscheiden wir, welche Maßnahmen in Ihrem speziellen Fall sinnvoll sind und zielführend angewandt werden können.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Die Kosten für berechtigte Abmahnungen im Rahmen einer Wettbewerbsverletzung sind dem (Unterlassungs-)Gläubiger laut Wettbewerbsrecht zu ersetzen und richten sich nach dem Gegenstandswert. Durch die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt können Sie daher sehr früh feststellen, wie es um die Erfolgsaussichten einer Abmahnung bestellt ist und wie hoch das Risiko ist selbst die Kosten der Abmahnug tragen zu müssen.
Bei einer Abmahnung sollte immer reagiert werden, aber natürlich immer überlegt reagiert. Ist eine vorliegende Wettbewerbsverletzung
unstrittig, so sollte man dringend darauf achten in der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung abzugeben. Wie genau, in welchem
Umfang und vor allem mit welchen Zusicherungen man diese Erklärung abgeben sollte, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht genauer erklären.
Aber auch wenn man eine Abmahnung als unberechtigt ansieht, sollte man sie nicht einfach ignorieren. Obwohl es keine Pflicht gibt auf unberechtigte Abmahnungen
zu reagieren, empfehlen wir sicherheitshalber doch mit einem geeigneten Schreiber darauf zu antworten und errhobenen Vorwürfe abzustreiten.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Wettbewerbsverletzungen.
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