Die Kanzlei von Arbeitsrechtsanwalt Schreiber (München/Neuhausen) vertritt Ihre Interessen bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis
und allen anderen Themen des Arbeitsrechts.
Neben dem Zivilrecht ist das Arbeitsrecht heutzutage wohl das wichtigste Rechtsgebiet im alltäglichen Leben. Fast jeder Angestellte und Arbeitnehmer wird
im Laufe seines Arbeitslebens einmal in eine Situation geraten, in der er die versierte Hilfe eines Arbeitsrechtsanwalts gut gebrauchen kann.
In den seltensten Fällen sind diese Situationen dann auch selbst verschuldet, sondern zumeist geht es darum sich gegen eine unfaire Behandlung zu wehren oder die
einem zustehenden
Rechte und Ansprüche auch geltend zu machen. Nachfolgend einige häufige Fälle, in denen ich Ihnen als Arbeitsrechtsanwalt in München gerne weiterhelfen möchte.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
In der Praxis des Arbeitsrechts geht es zumeist um die Themen Kündigung, Abmahnung oder Vertragsaufhebung. Aber auch Mobbing und Diskrimierung werden als Themen immer aktueller.
Wer sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren möchte, kommt um eine anwaltliche Beratung zumeist nicht herum. Der Arbeitsrectsanwalt kann mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen auch besser in Abfindungsverhandlungen agieren und somit bessere Ergebnisse erreichen.
In der Regel ist eine Klagefrist von 3 Wochen gegeben. Bis dahin muss die "Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht.
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