Mal wieder fast unbemerkt von den meisten Betroffenen ist im Mai 2018 (26. Mai) das Inkrafttreten der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) geblieben.
Diese
Verordnung regelt zukünftig einheitlich innerhalb der EU den Umgang von Unternehmen mit den personenbezogenen Daten von Kunden, Besuchern oder auch Mitarbeitern.
Obwohl
die Ziele der DSGVO für den Datenschutz von Verbrauchern durchaus zu begrüßen sind, bedeuten Sie für Unternehmer und besonders im Internet tätige
Geschäftsleute ein beträchtliches neues Abmahnrisiko. Im Gegensatz zu vielen früheren Verordnungen richtet sich die DSGVO nicht mehr vorranging am Sitz des
Unternehmens aus, sondern daran ob Daten von Bürgern innerhalb der EU erfasst werden.
Wer nun denkt, dass diese neuen Verordnungen doch nur große Netzwerke und Online-Shops betreffen irrt sich leider. Praktisch jedes Unternehmen, welches
im Internet gewerblich auftritt, kann durch seine blosse Präsenz von der neuen DSGVO betroffen sein. Kontaktformulare, Facebook-Plugins, Statistikfunktionen,
Besucher-Tracking, Kommentarfunktionen, Newsletteranmeldungen und natürlich ganz allgemein Kundendaten (online und offline) müssen zukünftig hinsichtlich
der Datenschutz-Grundverordnung behandelt werden.
Gehen Sie beim Datenschutzrecht
und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) kein unnötiges Risiko ein. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten
und bei der Umsetzung der neuen Verordnung in Ihrem Unternehmen unterstützen. Mit jahrelanger Erfahrung als Rechtsanwalt und Betriebswirt helfe ich
Ihnen vorausschauend rechtliche Risiken im Hinblick auf die neuen Verordnungen zum Datenschutz zu vermeiden.
Haben Sie breits eine DSGVO Abmahnung erhalten? Ich prüfe für
Sie im Einzelfall wie Sie sich rechtlich dagegen wehren können und zukünftige Probleme vermeiden können.
Selbstverständlich helfe ich aber auch Endkunden und Verbrauchern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Datenschutz etwa beim Löschen unliebsamer Einträge im Internet oder bei Streitigkeiten mit Arbeitgebern.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Während bewährte Prinzipien des Datenschutzes sich auch in der DSGVO wiederfinden, haben es einige neue Anforderungen durchaus in sich, weil sie versuchen mit der ständig fortschreitenden Digitalisierung Schritt zu halten. Diese Punkte hier ausführlich darzulegen würde den Rahmen sprengen, weshalb hier lediglich stichpunktartig aufgeführt wird. Eine wirkliche Rechtssicherheit werden Sie bei der DSGVO nur mit Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt bekommen.
Der Rechtsanwalt kann Unternehmen beraten, wie sie ihre Prozesse und Abläufe so gestalten, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Dazu gehört auch eine Analyse bestehender Systeme und eine Identifikation möglicher Schwachstellen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die DSGVO betrifft besonders Unternehmen, die personenbezogene Daten für Marketingzwecke verwenden. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Datenverarbeitung für Marketingaktionen den Anforderungen der DSGVO entspricht, insbesondere beim Thema Einwilligung und Recht auf Widerspruch.
Unternehmen müssen klare und verständliche Datenschutzrichtlinien bereitstellen, die informieren, welche Daten sie sammeln und wie diese verwendet werden. Ein Rechtsanwalt kann bei der Erstellung oder Überarbeitung dieser Dokumente helfen, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und transparent für die Nutzer sind.
Bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sind spezielle Vereinbarungen notwendig, sogenannte „Auftragsverarbeitungsverträge“. Der Anwalt kann diese Verträge gestalten, um sicherzustellen, dass alle Parteien die DSGVO einhalten.
Oftmals ist es notwendig, Mitarbeiter zu schulen, um sicherzustellen, dass sie datenschutzkonforme Prozesse befolgen. Ein Anwalt kann Workshops und Schulungen anbieten, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutz zu stärken und ihnen die Anforderungen der DSGVO nahezubringen.
Falls es zu einer Datenschutzverletzung kommt (z. B. unberechtigtem Zugriff auf personenbezogene Daten), hilft ein Anwalt, das notwendige Meldeverfahren an die zuständige Datenschutzbehörde einzuhalten und eventuell betroffene Personen zu informieren. Ein schnelles und korrektes Vorgehen ist hier entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.
Bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Strafen drohen. Der Rechtsanwalt kann das Unternehmen im Falle von Verfahren durch die Datenschutzbehörde vertreten und gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder einen gerichtlichen Rechtsstreit führen.
Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzregeln. Obwohl die Verordnung bereits im Mai 2016 in Kraft trat, ist sie in Deutschland erst seit Mai 2018 direkt anwendbar. Seitdem können Verstösse auch geahndet werden und Strafzahlungen nach sich ziehen.
Insbesondere in einer immer mehr digitalisierten Welt muss der Schutz personenbezogener Daten hinreichend gewährleistet
sein.
Der Einzelne muss in einer solchen Welt selbst entscheiden dürfen, was mit seinen Daten passieren darf oder nicht.
Die starke Kritik an der DSGVO darf daher nicht als Kritik am Datenschutz verstanden werden, sondern an einer komplizierten und viele kleine
Unternehmer übermäßig belastenden Umsetzung in der Praxis.
Dieser Begriff aus dem Datenschutzrecht umfasst alle Angaben über eine einzelne, bestimmte Person. In Deutschland bezieht sich der Begriff rechtlich gesehen dabei nur auf "natürliche" Personen. Typische personenbezogene Daten sind der Name, die Adresse, die Telefonnumer oder das Autokennzeichen und Kontonummern. Aber auch Informationen wie Augenfarbe oder der Arbeitgeber stehen in einem direkten Bezug zur Person und sind daher zu schützen. Nach einer Entscheidung des Landgerichtes München von Beginn 2022 sind aber auch indirekte Daten, wie zum Beispiele eine dynamische IP-Adresse, heute als personenbezogenen Daten zu betrachten und dürfen nur nach Einwilligung des Betroffenen erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden (z.B. Thema Google Fonts EInbindung in Webseiten).
Eine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in der Regel dann gegeben, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig erhebt oder verarbeitet, ein Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten, oder aber wenn besonders sensible oder schützenswerte Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten, Finanzdaten).
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
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