Externer Datenschutzbeauftragter

Sicherheit und reduzierte Aufwände

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für viel Wirbel und Panik gesorgt. Die großen Abmahnwellen sind zwar bis heute ausgeblieben, klar ist aber auch: Datenschutz gehört heute und in Zukunft zum festen Bestandteil einer wirtschaftlich agierenden Organisation. Selbst in kleineren Unternehmen können hier schnell Aufwände für eine Vollzeitkraft anfallen, die aber viele Unternehmer nur schwer aufbringen können. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hier eine vorteilhafte Lösung sein.

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Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Schreiber in München sind ihre kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen rund um den Datenschutz und seine Umsetzung im Unternehmen.

Bedarfsgerecht bieten wir unsere Leistungen auch als externer Datenschutzbeauftragter an und helfen ihnen dabei rechtliche Probleme zu vermeiden und dabei dennoch wirtschaftlich zu handeln. Sparen Sie sich interne Aufwände, Fortbildungen und Interessenskonflikte. Fragen sie bei uns nach.


Uns können Sie beim Thema Datenschutzbeauftragter vertrauen

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Wozu ein Datenschutzbeauftragter?


Der Datenschutzbeauftragte ist in Organisationen für die Einführung, Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Die Person kann Mitarbeiter dieser Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Egal ob interner Mitarbeiter oder externer Dienstleister, er muss entsprechnd geschult sein, um seine Arbeit ausführen zu können. Mit Einführung der DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter endgültig zwingend vorgeschrieben, sofern in einem Unternehmen mindestens 20 Personen (früher 10) regelmäßig mit der Verarbeitung von persönlichen Daten befasst sind. Diese Grenze kann sogar noch entfallen, wenn bestimmte Umstände erfüllt sind - z.B. gewerbsmäßiger Umgang mit Adressdaten oder vollständige Automatisierung. Der Datenschutzbeauftragte muss aber auch Interessenskonflikte ausschließen können. Insofern dürfen Teilhaber, Geschäftsführer oder anderweitig betroffene Personen in der Regel nicht als Datenschutzbeauftragter fungieren.

Der Datenschutzbeauftragte muss die Einhaltung der geltenden Rechtslage im Bezug auf den Datenschutz im Unternehmen sicherstellen. Er muss in der Regel immer dann hinzugezogen werden, wenn sich Prozesse ändern, die mit der Erfassung und Verarbeitung von persönlichen Daten zu tun haben. Dabei kann es sich um Kunden- oder Auftragsdaten handeln, aber auch ganz allgemein um Daten von möglichen Interessenten (z.B. Besucher der Internetseite). Er ist zudem Ansprechpartner für Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten, die Fragen und Probleme mit dem Datenschutz haben.

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?


Ein interner Datenschutzbeauftragter ist häufig als Vollzeitstelle angelegt, bei der ein Großteil der Arbeitszeit aber auch für Fort- und Weiterbildung anfällt. Er muss nicht nur juristisches Wissen besitzen, sondern natürlich heutzutage auch technisches. In vielen Unternehmen muss aus Aufwandsgründen heute aber ein nicht-Jurist diese anspruchsvolle Aufgabe einnehmen, der in vielen Fällen aber Konsequenzen bestimmter Ereignisse und Neuerungen kaum einschätzen kann. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann viel von diesem Wissen direkt mitbringen und auch nur dann eingesetzt werden, wenn konkret sein Fachbereich betroffen ist. Das spart Zeit und das spart auch Geld. Da er häufig für mehrere Unternehmen tätig ist, kann er auch besser Optimierungen einbringen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Häufige Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter


In Unternehmen, in denen mehr als 9 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, aber auch in Unternehmen die geschäftsmäßig oder automatisiert mit Personendaten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben.

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten kann durch einen internen oder externen Mitarbeiter erfolgen. Dabei dürfen keine Interessenkonflikte bestehen, wie sie z.B. bei einem Geschäftsführer oder Teilhaber bestehen.

Interne Datenschutzbeauftragte belegen zum einen Betriebsressourcen wie einen Arbeitsplatz, müssen aber auch große zeitliche Aufwände für Fort- und Weiterbildungen vorsehen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hier eventuell Kosten sparen sowie umfangreiche Projekterfahrungen aus anderen Unternehmen einbringen.

Weitere Themen: Datenschutzerklärung Muster / Vorlage, Datenschutzerklärung Online-Shop, Rechtsanwalt DSGVO Abmahnung

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Datenschutzbeauftragter

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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