Eine fristlose Kündigung ist das wohl härteste Mittel, dass einem Arbeitgeber zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung steht. Dementsprechend hoch hat der Gesetzgeber auch die dafür notwendigen Hürden gesetzt, damit das Mittel "fristlose Kündigung" nicht so einfach missbraucht werden kann. Für eine solche Maßnahme zur Beendigung eines Arbeitvertrages müssen wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen und als betroffener Arbeitnehmer sollte man die Kündigung auch wirklich genau durch einen versierten Rechtsanwalt bei fristloser Kündigung prüfen lassen. Die Folgen einer Kündigung sind nämlich meist nicht nur direkt spürbar - Einkommensverlust, Änderung der persönlichen Lebensplanung - sondern wirken sich häufig auch auf die zukünftige Arbeitsplatzsuche aus.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt fristlose Kündigungen und Kündigungsschutz in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine versierte Einschätzung über die Legitimität der vorliegenden Kündigung geben sowie eine ausführliche, weitere Vorgehensweise erläutern und über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten informieren. Eine fristlose Kündigung ist im ersten Moment immer ein großer Schock, aber gerade im deutschen Arbeitsrecht gibt es viele Wege sich gegen dieses drastische Mittel zu wehren.
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Was versteht nun der deutsche Gesetzgeber unter "schwerwiegenden Gründen"? Die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung haben zumeist mit dem Betrug am Arbeitgeber oder der Schädigung desselben zu tun. Zum Beispiel werden fristlose Kündigungen häufig ausgesprochen wegen:
Neben diesen häufig vorkommenden Gründen, gibt es aber auch noch diverse andere, die in der Praxis einer noch präziseren Formulierung bedüfen. So geht es in Einzelfällen sehr häufig um Alkholkonsum und Drogenkonsum im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, aber auch ganz einfach Beleidigungen oder Mobbing (auch sexuelle Belästigung) anderer Mitarbeiter.
So schwerwiegend die vorliegende fristlose Kündigung auch zunächst erscheinen mag - bewahren Sie Ruhe, damit Sie den Kopf frei haben für
die wichtigen nächsten Schritte. Wenden Sie sich schnellstmöglich an die Agentur für Arbeit, um den Verlust Ihres Arbeitsplatzes dort mitzuteilen.
Auch wenn Sie der Meinung sind "das bringt ja eh nichts", suchen Sie sich einen entsprechenden Rechtsawalt für Arbeitsrecht. Nur dieser kann Ihnen wirklich
genaue Einschätzungen für Ihren konkreten Fall geben. Konsultieren Sie daher möglichst
innerhalb einer Woche einen versierten Rechtsanwalt zum Thema fristlose Kündigung und Kündigungsschutz. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigungsschutzklage auch
spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Aussprache der fristlosen Kündigung beim zuständigen
Arbeitsgericht eingereicht wird.
Ihr beauftragter Rechtsanwalt kann
nun in Ruhe eine entsprechende Strategie entwickeln, denn es geht nicht nur um die Gründe der Kündigung selbst, sondern selbstverständlich auch um die
Einhaltung der Form und der Wahrung von Fristen durch den Arbeitgeber. Insbesondere ist bei einer fristlosen Kündigung immer relevant, ob es nicht auch
andere Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Abmahnungen) gegeben hätte, die zuerst hätten angewendet werden müssen.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei fristlosen Kündigungen.
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