Als erfahrener Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht kann ich Ihnen
als Geschäftsführer eine durchgehende, fachlich versierte Rechtsberatung bieten,
die alle Aspekte des Wirtschaftsrechts, Arbeitsrechts, Vertragsrecht, Wettbewerbsrechts und des Handelsrechts berücksichtigt. Ich berate Sie umfassend
zu den Möglichkeiten der Absicherung bei Geschäftsführerhaftung sowie zu notwendigen oder zu empfehlenden Versicherungen und weitergehenden
Maßnahmen.
Insbesondere helfe ich Mandanten auch bei der Absicherung gegen Forderungen von Lieferanten und Kunden durch ungeeignete Verträge und Geschäftsbedingungen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Gerade dann, wenn sich die wirtschaftlichen Aussichten verdunkeln, rückt das Thema Geschäftsführerhaftung in das Interesse der Öffentlichkeit. Hätte die Geschäftsführung nicht vorsorgen müssen? Hätten nicht rechtzeitig andere Entscheidungen gefällt werden müssen?
Als Geschäftsführer in der deutschen Wirtschaft muss man hart im Nehmen sein. Nicht mehr nur tatsächliches Fehlverhalten und Pflichtverletzung wird der Geschäftsführung gerne und schnell zur Last gelegt, wenn die Wirtschaftsdaten einmal nicht mehr so gut sind, sondern generell alle nicht erfüllten Erwartungen werden schnell durch Klagedrohungen untermauert. Als Geschäftsführer trägt man eine hohe Verantwortung, für das eigene oder das anvertraute Firmenvermögen, für die Angestellten, für die Hoffnungen und Erwartungen von Partnern, Aktionären und Investoren. Die persönlichen Risiken sollte man aber immer versuchen zu begrenzen, denn die heutige wirtschaftliche Entwicklung lässt sich eben nicht immer absehen.
Der heute häufigste Fall von öffentlich wahrgenommener Geschäftsführerhaftung ist natürlich immer noch die Insolvenzverschleppung. In Zeiten nahezu kostenloser Kredite und einer nie gekannten Geldschwemme auf den Märkten ist es aber heute fast gar nicht erkennbar, wann eine Insolvenz wirklich bevorsteht. Droht eine Insolvenz, so müssen dennoch alle Schritte besonders gut bedacht sein, um nicht seine Pflichten als Geschäftsführer zu verletzen. Ebenso sind natürlich gerade im Bereich der GmbH alle steuerlichen Pflichten letztendlich in der Verantwortung des Geschäftsführers zu suchen. Aber auch aus nicht so deutlich erkennbaren "Vergehen" werden heute gerne und schnell Vorwürfe und Schadenersatzforderungen konstruiert. Bestimmte Geschäftsmöglichkeiten wurden nicht erkannt oder nicht wahrgenommen, eine falsche Einkaufspolitik hat Kosten in die Höhe getrieben und so weiter und so weiter - fast alles eignet sich heute dazu, um der Geschäftsführung Fehlverhalten vorwerfen zu können.
Wie fast immer im Leben gilt auch hier: Lieber vorbeugen. Sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten als Geschäftsführer persönlich absichern, geeignete Versicherungen zu wählen und vor allem jederzeit schnell und angemessen juristisch reagieren können - das kann man nur mit einem erfahrenen Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht, speziell für die Geschäftsführerhaftung.
Ein Rechtsanwalt kann bei der Geschäftsführerhaftung auf verschiedene Weise helfen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren oder im Falle einer Haftung Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Aufklärung über Pflichten: Ein Anwalt informiert Geschäftsführer über ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, z. B. nach GmbH-Gesetz, Handelsrecht und Steuerrecht.
Prüfung von Verträgen: Überprüfung des Geschäftsführervertrags auf Haftungsbeschränkungen oder Freistellungen.
Compliance und Risikomanagement: Unterstützung bei der Einführung von internen Kontrollmechanismen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Abwehr von Haftungsansprüchen: Falls Gesellschafter, Gläubiger oder Behörden Ansprüche gegen den Geschäftsführer erheben, entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie.
Vertretung vor Gericht: Falls es zu einer Klage kommt, übernimmt der Anwalt die gerichtliche Vertretung.
Verhandlung mit Gläubigern oder Behörden: Falls steuerrechtliche oder insolvenzrechtliche Haftung droht, kann der Anwalt mit Finanzämtern oder Insolvenzverwaltern verhandeln.
Prüfung auf Insolvenzverschleppung: Der Anwalt berät, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss, um straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Begleitung bei Insolvenzanmeldungen: Falls eine Insolvenz unvermeidbar ist, hilft der Anwalt bei der form- und fristgerechten Anmeldung.
D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung): Beratung zur Absicherung durch eine D&O-Versicherung.
Haftungsbeschränkende Klauseln: Unterstützung bei der Aufnahme von Haftungsfreistellungen oder -begrenzungen in Verträge.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung kann somit helfen, persönliche Risiken zu minimieren und im Ernstfall eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz für Geschäftsführerhaftung.
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