Ist Ihr Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen?

Lieferkettengesetz kompakt

  • Das Lieferkettengesetz verpflichtet Marktteilnehmer dazu gesellschaftliche und ethische Standards entlang der kompletten Produktions- und Wertschöpfungskette sicher zu stellen. Es soll nicht mehr möglich sein, sich seiner Verantwortung für Mensch, Umwelt und Gesellschaft durch Auslagerung an Zulieferer oder externe Partner zu entledigen.
  • Das neue Lieferkettengesetz wird ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten verpflichtend.
  • Schon 2024 wird es auch verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
  • Viele denken, dass sie als "kleines" Unternehmen nicht betroffen sein werden, aber die "Großen" werden mit ihrer Marktmacht die für sie geltenden Regeln auch bei ihren kleinen Zulieferern und Partner durchsetzen. Gerade durch die enge Verflechtung in der deutschen Zuliefererindustrie, erweitert sich damit der Kreis der betroffenen Unternehmen drastisch.
  • Auch wenn noch keine konkreten Strafrahmen existieren, es gilt als sicher, dass das Lieferkettengesetz streng durch den Staat und vor allem auch durch NGOs kontrolliert und durchgesetzt werden wird.
Rechtsanwalt Lieferkettengesetz München

Rechtsanwalt für Lieferkettengesetz und Compliance in München - Kanzlei Schreiber

Als erfahrener Rechtsanwalt für eine breite Palette an gesellschaftsrechtlich relevanten Rechtsgebieten, biete ich auch fachliche Rechtsberatungen für das heraufziehende Lieferkettengesetz und den damit verwandten Bereichen Compliance und Wirtschaftsrecht an. Für das neue Lieferkettengesetz heißt es vor allem gut vorbereitet zu sein und vorausschauend zu planen - auch in rechtlicher Sicht. Ein Rechtsanwalt für das Lieferkettengesetz kann zusammen mit ihren Qualitätsmangementverantwortlichen die aktuell gegebenen Situationen fachlich versiert beurteilen und dokumentieren. Darauf aufbauend lassen sich Strategien entwickeln, die sie mittel- und langfristig sicher machen vor Haftungs- und Reputationsschäden im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben oder auch durch andere Wettbewerber. Fragen sie einfach bei uns an. Wir helfen ihnen weiter.


Uns können Sie beim Thema Lieferkettengesetz vertrauen

  • Fachliche Beratung
  • Kurzfristige Termine
  • Immer für Sie da

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.

Lieferkettengesetz allgemein


Viele Unternehmer in Deutschland schieben gerade ein für sie durchaus einschneidendes Thema auf die lange Bank. Dabei wird schon 2023 das Lieferkettengesetz für große Unternehmen in Deutschland zur Pflicht (ab 3.000 Mitarbeiter) und schon 2024 erweitert sich der Rahmen der Betroffenen ganz beträchtlich (Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter - das betrifft gut 3.000 Unternehmen in Deutschland). D.h. aber mitnichten, dass kleinere Firmen nicht davon betroffen sein werden. Die deutsche Industrie zeichnet sich schon lange durch eine enge, aber eben auch sehr effektive Verflechtung aus einander zuarbeitenden Partnern aus. Besonders deutlich wird dies in der deutschen Vorzeigeiundustrie, dem Maschinenbau und der Automobilindustrie. Hier wird nahezu ausnahmslos Plug-and-Play auf Just-in-Time Basis praktiziert. Unzählige Zulieferer liefern genau bestellte Module zum genau anvisierten Zeitpunkt. Wer das nicht kann, ist schnell raus aus dem Markt. Die großen Unternehmen werden durch das Lieferkettengesetz verpflichtet sich auch um die vorgeschalteten Stufen der Wertschöpfungskette zu kümmern, soweit ihnen das möglich ist. Und sie werden mit Sicherheit auch erste Ziele von Strafen und Haftungsklagen werden. Es ist daher fest davon auszugehen, dass die Großen die Verantwortung bei ihren kleinen Zulieferern entsprechend stärker kontrollieren werden. Wer nicht über die notwendigen Compliance- und Qualitätsmanagementsysteme verfügt, wird zukünftig schnell raus sein aus dem lukrativen Markt der Maschinenbauzulieferer.

Was regelt das Lieferkettengesetz?


Das Lieferkettengesetz geht zurück auf den Aufruf der Vereinten Nationen, der nationale Aktionspläne und Gesetze zur Durchsetzung moralischer, ethischer, gesellschaftlicher und vor allem auch umweltspezifischer Standards verlangt. Unternehmen sollen nicht mehr die Möglichkeit haben, sich der Verantwortung durch Auslagerung problematischer Produktions- und Lieferprozesse an externe Partner zu entledigen. Sie sollen auch Verantwortung dafür tragen, wenn durch vorgelagerte Produktionsschritte oder -leistungen an anderer Stelle etwa Umweltsünden begangen werden oder arbeitsrechtliche Verfehlungen stattfinden. Die Liste der schützenswerten Bereiche im Lieferkettengesetz ist daher lang und noch nicht einmal als vollständig anzusehen. Vielen "weichen" Faktoren, wie Gerechtigkeit und Diskriminierung, stehen wenige "harte" Faktoren gegenüber, die man auch wirklich präzise beschreiben und quantifizieren kann - beispielsweise Lohndumping, Zwangsarbeit oder Entsorgung gefährlicher Abfälle. Es ist daher nicht einfach abzuschätzen, wie Klagen im Rahmen des Lieferkettengesetzes zukünftig aussehen und verlaufen werden. Vorsorge ist daher durchaus erste Unternehmerpflicht. Auch bei den möglichen Strafen ist noch alles offen. Wird es harte Strafen geben, etwa gebunden an Umsatz und Gewinn eines Unternehmens, oder werden vor allem befürchtet Reputationsschäden die Unternehmen dazu bringen ihre Compliance zu verbessern?

Aufgaben im Hinblick auf das Lieferkettengesetz


Auch wenn die Vorgaben des neuen Lieferkettengesetzes vor allem die schon weitflächig aktiven Qualitätsmanagementsysteme und -verantwortlichen betreffen wird, so werden doch besonders auch in den ersten Jahren viele rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Ist das Lieferkettengesetz zwar aus organisatorischer Sicht zunächst einmal "nur" ein zusätzliches "Risiko" im Rahmen des Qualitätsmanagements, so sind doch aktuell noch viele Fragen nicht rechtlich geklärt. Insbesondere ist völlig offen, wie aggressiv die neuen Regeln verfolgt werden sollen, und wo genau die Verantwortlichkeiten beginnen und enden. Denn natürlich ist auch immer eine Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ein multinationaler Konzern hat sicherlich genug Ressourcen, um seine fernöstlichen Zulieferer auch einmal persönlich vor Ort zu inspizieren. Der kleine Anlagenbauer aus der bayerischen Provinz hat diese Möglichkeiten sicher nicht - weder finanziell noch aufwandstechnisch. Einfach "herausreden" wird man sich aber zukünftig nur noch schwer können. Man wird belegen müssen, was man verantwortet und wo man die Grenzen seiner Verantwortlichkeit zieht.

Wer sich also wirklich gezielt auf die kommenden Herausforderungen einstellen möchte, muss daher natürlich zunächst einmal den eigenen Status Quo betrachten und auch kritisch hinterfragen. Sicher ist auf jeden Fall - ohne erkennbare Bemühungen ein funktionierendes Compliance-Management zu installieren und zu leben, wird man es zukünftig wirklich schwer haben. Insbesondere dann, wenn man auf Aufträge von großen Marktteilnehmern angewiesen ist. Diese Vorgaben kann man heute schon vorausschauend bedienen - sowohl organisatorisch, als auch rechtlich. Ein kompetenter Rechtsanwalt für Compliance, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

Überregionale Beratung zum Lieferkettengesetz


Sie suchen einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Thema Leiferkettengesetz? Sie möchten rechtliche Sicherheit bezüglich Ihrer Pflichten und Recht im Rahmen von Compliance und Unternehmerverantwortung? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Rechtsberatung zum Lieferkettengesetz überregional und national, z.B. auch in Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Schweinfurt, Ulm, Kempten, Landsberg, Memmingen, Landshut, Weiden, Lindau, Garmisch, Regensburg, Ingolstadt, Starnberg, Bamberg, Amberg, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Hamburg, Frankfurt, Berlin, Hannover, Bremen, Köln, Düsseldorf, Freiburg, Kiel, Lübeck,...

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Lieferkettengesetz

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz beim Lieferkettengesetz.

+49 (89) / 139 284 10