Sicherheit bei Lizenzvertrag und Lizenzgebühren

Für Lizenzgeber und Lizenznehmer

Mit einem Lizenzvertrag kann ein Rechteinhaber (wird dann im Sinne des Lizenzrechts zum Lizenzgeber) anderen (den Lizenznehmern) Nutzungsrechte einräumen. Die genauen vertraglichen Bedingungen unter denen diese Lizenzrechte gewährt werden, werden in einem Lizenzvertrag geregelt und der Lizenzgeber kann fast uneingeschränkt darüber bestimmen wie dieser aussehen soll.

Rechtsanwalt Lizenzrecht München

Rechtsanwalt für Lizenzrecht in München / Neuhausen

Als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Lizenzrecht und Vertragsrecht in München / Neuhausen kann ich Ihnen als zukünftiger Lizenzgeber oder Lizenznehmer in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung geben, welche Lizenzverträge und Lizenzmodelle in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sein können. Mit Ihnen und ggfs. Ihren Vertragspartnern erarbeiten wir gemeinsam rechtlich und wirtschaftlich saubere Lizenzverträge zum gegenseiten Nutzen. Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber in München ist Ihre kompetente Rechtsberatung rund um die Themen Lizenzrecht und Lizenzvertrag.


Uns können Sie beim Thema Lizenzrecht vertrauen

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Wofür Lizenverträge?


In der modernen Welt drehen sich Lizenzverträge zumeist um alle Arten von geistigem Eigentum, etwa...

  • Urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik, Filme, Texte, Bücher, Artikel, Bilder, Fotos, Jingles,...)
  • Patente (Geräte, Maschinen, Medikamente, Verfahren, Methoden,...) - siehe auch Patentrecht
  • Software (Programme, Anwendungen, Spiele, Algorithmen, Programmiermuster (Patterns),...)
  • Marken (Wortmarken, Bildmarken, Logos, Maskottchen, Slogans, Claims, Farben, Schriftarten,....)
  • Geschmacksmuster / Designschutz (Möbel, Kleidung, Lampen, Haushaltsgeräte, Werkzeuge,....)
  • Gebrauchsmuster / Patente

...aber auch viele weitere Anwendungsfälle sind dabei denkbar. Je nach konkretem Anwendungsfall ergeben sich dann typische Vertragsarten wie zum Beispiel Urheberrechtsvertrag, Filmlizenzvertrag, Fernsehlizenzvertrag, Patentlizenzvertrag, Markenlizenzvertrag, Verlagsvertrag oder Software-Lizenz (Software-Überlassungsvertrag). Ziel des jeweiligen Lizenzvertrages ist es genau zu definieren auf welche Art und auch in welchem Umfang dem jeweiligen Lizenznehmer Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Aufbau Lizenzvertrag


Ein typischer Lizenzvertrag beschreibt mindestens den Lizenzgegenstand, die konkret eingeräumten Nutzungsrechte sowie das Lizenzmodell und die daraus folgenden Lizenzgebühren oder Lizenzkosten. Sinnvoll für den Lizenzgeber sind desweiteren die Festlegung von Vertragslaufzeiten (oder Vertragsende) sowie Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen gegen die eingeräumten Lizenzrechte. Der Lizenzgeber muss dagegen in der Regel über Haftung und Gewährleistung sicherstellen, dass der Lizenzgegenstand auch verwertbar ist (das beinhaltet aber nicht die "wirtschaftliche Verwertbarkeit"!). Außerdem hat er dafür zu sorgen, dass das lizenzierte Schutzrecht auch aufrecht erhalten und verwertbar bleibt.
Bei den Lizenzmodellen verwendet man in der Regel standardisierte Formen wie Pauschallizenz, Umsatzlizenz, Gewinnlizenz oder eine Stücklizenz.

Lizenzgeber sollten sich in der Praxis aber nicht auf komplett vorformulierte Lizenzverträge verlassen und auch nicht unbedingt identische Lizenzverträge für eine größere Gruppe von Lizenznehmern verwenden, da das Lizenzrecht hier schnell mit anderen Rechtsgebieten kollidieren kann. Als Lizenznehmer sollte man Vorsorge treffen, dass alle Rechte und Pflichten im Falle von Problemen (z.B. Urheberrechtsstreitigkeiten,...) genau geregelt sind, die die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Lizenzgegenstandes betreffen. Hier können fehlende Regelungen schnell zu einer massiven wirtschaftlichen Gefahr für das eigene Geschäftsmodell werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Lizenzrecht kann Ihnen (Lizenzgeber und Lizenznehmer) dabei helfen für alle Eventualitäten vorzusorgen und faire und sicherer Lizenzverträge zu gestalten.

Häufige Fragen zum Thema Lizenzrecht und Lizenzvertrag


Am häufigsten begegnen wir der ausschließlichen (exklusiven) und nicht ausschließlichen Lizenz , die sich auf die Exklusivität des Verwertungsrechtes durch den Lizenznehmer bezieht. In der Praxis existieren aber auch viele Arten von Lizenzen, die sich um konkrete Anwendungsfälle oder wirtschaftliche Faktoren drehen, beispielsweise Cross-Licence, Herstellungslizenz, Gewinnlizenz oder Unterlizenz. Was auch immer man als Lizenzgeber umsetzen möchte, eine rechtliche Beratung sollte immer gegeben sein, um seinen Willen auch korrekt und rechtssicher abzubilden.

Das ist natürlich immer ganz individuell zu betrachten. Wichtig für die Entscheidung sind dabei auch Faktoren wie Konkurrenzsituation, Expansionsgeschwindigkeit, Exklusivität des Geschäftsmodells etc. Damit eine oder mehrere Lizenzmodelle die Geschäftsausrichtung zielführend unterstützen können, bedarf es daher nicht nur rechtlicher, sondern auch betriebswirtschaftlicher Erfahrung.

Grundsätzlich ja, aber der Übergang einer technischen oder verfahrenstechnischen Beschreibung zu einer rechtssicheren Formulierung, die auch wirklich den gewünschten Patentschutz gewährleisten kann ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. Patentanmeldungen sind sehr kostenintensive Vorgänge und investiertes Geld und Zeit sollten nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, weil man auf eine entsprechende Rechtsberatung verzichtet hat.

Der Lizenzgeber ist völlig frei in der Vereinbarung von Lizenzgebühren.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Lizenzrecht und Lizenzvertrag

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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